Corona-bilanztricks
Es ist gut und dringlich, dass Coronahilfen ausgedehnt werden. Wer es einrichten kann, hat mehr davon. Der Milliardenfluss braucht begleitende parlamentarische Kontrolle.
Hat noch jemand Überblick über Coronahilfen? Grob kann man sie in drei Gruppen einteilen:
- erstens die Kurzarbeit, die das AMS abwickelt;
- zweitens Kreditgarantien und Kostenersatz für Unternehmen von der Cofag vergeben;
- drittens Streuförderungen, von den Notfalltausendern für Kleinunternehmen und Kunstschaffende über den 360-Eurokinderbonus bis zu 450 Euro Einmalgeld für Arbeitslose.
Von der Breite und Höhe der Hilfen ist Österreich jedenfalls kein Eu-nachzügler. Weil aber gefühlt wie gezählt noch viele Hilfen nicht angekommen sind, muss Finanzminister Gernot Blümel jetzt mit ebenso dringlichen wie plausiblen Maßnahmen nachlegen.
Einmal bedient sich der Finanzminister quasi eines Steuertricks, der im Steuergesetz bisher nur Künstlern zugestanden ist. Diese konnten in einem schlechten Jahr Verluste rückwirkend steuermindernd auf Gewinne der Vorjahre rückrechnen. Nun kommt dieser sogenannte Verlustrücktrag für alle Unternehmen für Gewinne aus den Jahren 2019 und 2018.
Das ist zu begrüßen, weil diese Coronahilfe mit erwartbar fünf Milliarden Euro Unternehmen stützt, die gesund Gewinne schrieben und nicht potenzielle Leichen durch Corona mitschleppen. Den Verlust nachzuweisen, wird in krisengeplagten Branchen leider kein Problem sein. Aber natürlich werden größere Unternehmen die Bilanzen dafür leichter „optimieren“können. Wer es einrichten kann, hat mehr davon.
Dies gilt umso mehr auch für den Fixkostenersatz, wo der Finanzminister ebenfalls nachschärft. Für Krisenfälle von der Reisebranche bis zu Veranstaltern wird er auf 100 Prozent Ersatz erhöht. Acht Milliarden Euro will Blümel an Fixkostenzuschüssen abwickeln. Bisher wurden von der Cofag, der Covid-19-finanzierungsagentur des Bundes, aber, Stand Vorwoche, erst 8464 Anträge mit insgesamt 88,3 Millionen Euro ge
Betreff: Herr Musk, muss das sein? nehmigt. Das liegt daran, dass Unternehmen noch bis September den Kostenzeitraum wählen können. Und natürlich fällt es auch hier großen Unternehmen leichter, ihre Kostenaufstellungen möglichst verordnungswirksam zu trimmen. Betriebe können Kostenersatz immerhin bis zu 90 Millionen Euro beantragen. Und Große können leichter zeitgerecht auch jene Investitionen platzieren, die nun mit sieben oder 14 Prozent Prämien gefördert werden. Spätestens bei diesen Summen ist klar, dass parlamentarische Kontrolle für die Cofag dringend notwendig ist. Und zwar begleitend mit einem Ausschuss und nicht erst hinterher. uch Blümel selbst sollte das wollen, denn sogar Beamten aus seinem Ministerium sind die Zügel für die Cofag zu lasch. Blümel sollte auch nicht der Versuchung erliegen, das Coronapaket mit 50 Milliarden zu taxieren. Die vorgezogene Lohnsteuersenkung mitzuzählen, ist okay, aber 15 Milliarden Euro an Kreditgarantien werden hoffentlich großteils halten. Welche übrigens ebenfalls die Cofag genehmigt. Daher Kontrolle jetzt!
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