Kleine Zeitung Steiermark

In Brand gesteckt: Haft

- Als die Frau Helmut Wlasak,

lose wenig beitragen, denn durch Corona fielen seine Einnahmen als Straßenmus­iker gänzlich aus.

„Nach den drei Wochen, in denen wir zusammen waren, habe ich gesagt, dass ich vom Alkohol wegwill und ein geregeltes Leben möchte“, schildert der Angeklagte.

Das alkoholkra­nke Paar entschloss sich zum Entzug. Doch nur der 34-Jährige „dosiert sich selbst herunter“, wie er sagt. „Aber sie hat sich nicht daran gehalten.“

am 3. April eine Flasche Weißwein in die Wohnung brachte, wurde er wütend und wollte den Wein wegschütte­n. Dann begann er aber selbst wieder zu trinken. Nach der Flasche Weißwein am Vormittag folgte eine Flasche Gin und das Paar rauchte Marihuana. Gegenseiti­ge und lautstarke Handgreifl­ichkeiten sowie ein erster Polizeiein­satz waren die Folge.

„Wann ging es dann so richtig los?“, fragt ihn der Richter. – „Ich habe wirklich einen Filmriss.“Erst als sich die brennende Frau am Boden wälzt und sie der 34-Jährige mit einer Decke zu löschen versucht, setzen auch seine Erinnerung­en wieder ein. „Ich bin mir nicht si

Sagen Sie Ihrem Schutzenge­l Danke, dass nicht

mehr passiert ist.

Ihr doch noch schleierha­ft vorhandene­s Geständnis rettet Sie vor sechs bis sieben Jahren Strafe.

Richter cher, ob sie uns nicht den harmlosen Gaukler vorspielen“, warnt der Richter den Angeklagte­n, der zum Tatzeitpun­kt rund 1,6 Promille Alkohol im Blut hatte.

„Ich kann mich schleierha­ft erinnern, dass ich sie übergossen habe. Aber ich bin nie davon ausgegange­n, dass das derartige Verletzung­en ergibt. Ich wollte sie erschrecke­n.“

„Warum schütten Sie sie an?“, will der Richter wissen. „Es hat mich so wütend gemacht, dass sie mich so hintergeht mit dem Alkohol. Ich dachte, dass sie dann Ruhe gibt.“Zudem sei sie so aggressiv gewesen.

Anzünden wollte er sie nicht: „Ich habe das Feuerzeug nicht angemacht, nur geratscht. Aber durch die Funken begann sie zu brennen.“

Vier bis fünf Prozent ihrer Hautoberfl­äche erlitten Verbrennun­gen zweiten Grades: „Sagen Sie dem Schutzenge­l Danke, dass nicht mehr passiert ist“, meint der Richter. Der Angeklagte erklärt, er habe sich ohnehin bei seinem Opfer entschuldi­gen wollen. Doch das tauchte trotz Ladung nicht auf. Für Staatsanwa­lt Oliver Krenn hat der Angeklagte „natürlich in der Absicht gehandelt, ihr eine schwere Körperverl­etzung zuzufügen“.

Das Schöffenge­richt verhängt eine Freiheitss­trafe von dreieinhal­b Jahren wegen Körperverl­etzung und wegen versuchter absichtlic­her schwerer Körperverl­etzung. „Sie kommen glimpflich davon, weil Sie sich zum Geständnis entschiede­n haben. Sie hätten sieben Jahre bekommen“, klärt ihn Richter Wlasak auf. Doch auch seine zum Teil einschlägi­gen Vorstrafen aus Deutschlan­d wirken sich auf das Urteil, das nicht rechtskräf­tig ist, aus.

 ??  ??
 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Austria