In Brand gesteckt: Haft
lose wenig beitragen, denn durch Corona fielen seine Einnahmen als Straßenmusiker gänzlich aus.
„Nach den drei Wochen, in denen wir zusammen waren, habe ich gesagt, dass ich vom Alkohol wegwill und ein geregeltes Leben möchte“, schildert der Angeklagte.
Das alkoholkranke Paar entschloss sich zum Entzug. Doch nur der 34-Jährige „dosiert sich selbst herunter“, wie er sagt. „Aber sie hat sich nicht daran gehalten.“
am 3. April eine Flasche Weißwein in die Wohnung brachte, wurde er wütend und wollte den Wein wegschütten. Dann begann er aber selbst wieder zu trinken. Nach der Flasche Weißwein am Vormittag folgte eine Flasche Gin und das Paar rauchte Marihuana. Gegenseitige und lautstarke Handgreiflichkeiten sowie ein erster Polizeieinsatz waren die Folge.
„Wann ging es dann so richtig los?“, fragt ihn der Richter. – „Ich habe wirklich einen Filmriss.“Erst als sich die brennende Frau am Boden wälzt und sie der 34-Jährige mit einer Decke zu löschen versucht, setzen auch seine Erinnerungen wieder ein. „Ich bin mir nicht si
Sagen Sie Ihrem Schutzengel Danke, dass nicht
mehr passiert ist.
Ihr doch noch schleierhaft vorhandenes Geständnis rettet Sie vor sechs bis sieben Jahren Strafe.
Richter cher, ob sie uns nicht den harmlosen Gaukler vorspielen“, warnt der Richter den Angeklagten, der zum Tatzeitpunkt rund 1,6 Promille Alkohol im Blut hatte.
„Ich kann mich schleierhaft erinnern, dass ich sie übergossen habe. Aber ich bin nie davon ausgegangen, dass das derartige Verletzungen ergibt. Ich wollte sie erschrecken.“
„Warum schütten Sie sie an?“, will der Richter wissen. „Es hat mich so wütend gemacht, dass sie mich so hintergeht mit dem Alkohol. Ich dachte, dass sie dann Ruhe gibt.“Zudem sei sie so aggressiv gewesen.
Anzünden wollte er sie nicht: „Ich habe das Feuerzeug nicht angemacht, nur geratscht. Aber durch die Funken begann sie zu brennen.“
Vier bis fünf Prozent ihrer Hautoberfläche erlitten Verbrennungen zweiten Grades: „Sagen Sie dem Schutzengel Danke, dass nicht mehr passiert ist“, meint der Richter. Der Angeklagte erklärt, er habe sich ohnehin bei seinem Opfer entschuldigen wollen. Doch das tauchte trotz Ladung nicht auf. Für Staatsanwalt Oliver Krenn hat der Angeklagte „natürlich in der Absicht gehandelt, ihr eine schwere Körperverletzung zuzufügen“.
Das Schöffengericht verhängt eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren wegen Körperverletzung und wegen versuchter absichtlicher schwerer Körperverletzung. „Sie kommen glimpflich davon, weil Sie sich zum Geständnis entschieden haben. Sie hätten sieben Jahre bekommen“, klärt ihn Richter Wlasak auf. Doch auch seine zum Teil einschlägigen Vorstrafen aus Deutschland wirken sich auf das Urteil, das nicht rechtskräftig ist, aus.