Betreuung wird die Norm
Das neue Kindergartenjahr naht, in der Steiermark verändert ein
neues Betreuungsgesetz einiges.
19 Cent) bis zu 237,15 Euro (ab 3210 Euro netto; das entspricht einem Plus von 4,65 Euro).
Ändern sich die Gruppengrößen?
ANTWORT: Nein, wenngleich von Pädagogen gefordert, bilden 25 „Minis“weiterhin eine Kindergartengruppe.
Wie war das mit der Impfpflicht?
ANTWORT: Die besteht nicht. Sehr wohl hat der Betreiber auf einen aufrechten Masern-impfstatus „Bedacht zu nehmen“, wenn über die Neuaufnahme von Kindern zu entscheiden ist. Also: Impfpass vorlegen.
Was ändert sich in den Kinderkrippen?
ANTWORT: Dort werden die Altersgrenzen für die „Großen“gelockert. Konkret: Jene Kinder, die „zwischen dem 1. September und dem Beginn des neuen Betreuungsjahres ihren dritten Geburtstag feiern“, dürfen nun weiterhin die Kinderkrippe besuchen. Bisher wurde das sehr strikt gehandhabt: Selbst wenn das Kind bloß einen Tag vor Start des Kinderbetreuungsjahres drei Jahre alt geworden ist, durfte es keine Kinderkrippe mehr besuchen.
Wie sieht es mit der Anwesenheit aus?
ANTWORT: Statt vier Tagen soll in der Krippe nun eine Anwesenheit von drei Tagen pro Woche genügen.
Was ändert sich für das Personal?
ANTWORT: Eine Menge: So ist eine Leiterin nun per Gesetz zwei Wochenstunden pro Halbtagsgruppe und vier Wochenstunden pro Ganztagsgruppe (oder erweiterter Ganztagsgruppe) freizustellen. Je mehr
Gruppen und je länger die Öffnungszeiten, desto mehr Stunden wird die Freistellung ausmachen. Die Gruppe führt inzwischen eine Kollegin vom Fach. Landesintern geht man davon aus, dass im Herbst rund 1100 Leiterinnen freigestellt sein werden. Die Kosten von etwa 6,6 Millionen Euro teilen sich Land und Kommunen (60:40). Sollte sich keine Leiterin finden, darf ein Bewerber, der nicht über eine zweijährige Berufserfahrung verfügt, übernehmen. Vorausgesetzt, das Land stimmt zu.
Was tut sich bei den Tageseltern?
ANTWORT: Diese können die Kinderhöchstzahlen (im eigenen Haushalt) ohne Ansuchen um Ausnahmegenehmigung überschreiten. Freilich nicht endlos, sondern bis zu jener Höhe, für die bisher eine Bewilligung erforderlich war.
Und die Gruppenhöchstzahl?
ANTWORT: Das Limit von fünf Gruppen pro Einrichtungsart an einem Standort fällt weg. Ab Herbst sind fünf und mehr Gruppen erlaubt, um Räume und Synergien besser zu nutzen. Das Land will zudem Cluster unter gemeinsamer Leitung ermöglichen; für bis zu 12 Gruppen an maximal drei Orten.