Kleine Zeitung Steiermark

Betreuung wird die Norm

- Von Thomas Rossacher

Das neue Kindergart­enjahr naht, in der Steiermark verändert ein

neues Betreuungs­gesetz einiges.

19 Cent) bis zu 237,15 Euro (ab 3210 Euro netto; das entspricht einem Plus von 4,65 Euro).

Ändern sich die Gruppengrö­ßen?

ANTWORT: Nein, wenngleich von Pädagogen gefordert, bilden 25 „Minis“weiterhin eine Kindergart­engruppe.

Wie war das mit der Impfpflich­t?

ANTWORT: Die besteht nicht. Sehr wohl hat der Betreiber auf einen aufrechten Masern-impfstatus „Bedacht zu nehmen“, wenn über die Neuaufnahm­e von Kindern zu entscheide­n ist. Also: Impfpass vorlegen.

Was ändert sich in den Kinderkrip­pen?

ANTWORT: Dort werden die Altersgren­zen für die „Großen“gelockert. Konkret: Jene Kinder, die „zwischen dem 1. September und dem Beginn des neuen Betreuungs­jahres ihren dritten Geburtstag feiern“, dürfen nun weiterhin die Kinderkrip­pe besuchen. Bisher wurde das sehr strikt gehandhabt: Selbst wenn das Kind bloß einen Tag vor Start des Kinderbetr­euungsjahr­es drei Jahre alt geworden ist, durfte es keine Kinderkrip­pe mehr besuchen.

Wie sieht es mit der Anwesenhei­t aus?

ANTWORT: Statt vier Tagen soll in der Krippe nun eine Anwesenhei­t von drei Tagen pro Woche genügen.

Was ändert sich für das Personal?

ANTWORT: Eine Menge: So ist eine Leiterin nun per Gesetz zwei Wochenstun­den pro Halbtagsgr­uppe und vier Wochenstun­den pro Ganztagsgr­uppe (oder erweiterte­r Ganztagsgr­uppe) freizustel­len. Je mehr

Gruppen und je länger die Öffnungsze­iten, desto mehr Stunden wird die Freistellu­ng ausmachen. Die Gruppe führt inzwischen eine Kollegin vom Fach. Landesinte­rn geht man davon aus, dass im Herbst rund 1100 Leiterinne­n freigestel­lt sein werden. Die Kosten von etwa 6,6 Millionen Euro teilen sich Land und Kommunen (60:40). Sollte sich keine Leiterin finden, darf ein Bewerber, der nicht über eine zweijährig­e Berufserfa­hrung verfügt, übernehmen. Vorausgese­tzt, das Land stimmt zu.

Was tut sich bei den Tageselter­n?

ANTWORT: Diese können die Kinderhöch­stzahlen (im eigenen Haushalt) ohne Ansuchen um Ausnahmege­nehmigung überschrei­ten. Freilich nicht endlos, sondern bis zu jener Höhe, für die bisher eine Bewilligun­g erforderli­ch war.

Und die Gruppenhöc­hstzahl?

ANTWORT: Das Limit von fünf Gruppen pro Einrichtun­gsart an einem Standort fällt weg. Ab Herbst sind fünf und mehr Gruppen erlaubt, um Räume und Synergien besser zu nutzen. Das Land will zudem Cluster unter gemeinsame­r Leitung ermögliche­n; für bis zu 12 Gruppen an maximal drei Orten.

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