Kleine Zeitung Steiermark

Die zweite Mahnung im zweiten Bericht

- Von Claudia Gigler

Die Ziele der Reform der Invaliditä­tspension von 2012 wurden klar verfehlt: Es gelang nicht, insbesonde­rs unter 50-Jährige verstärkt ins Arbeitsleb­en zu integriere­n.

Schon vor drei Jahren machte der Rechnungsh­of mit Präsidenti­n Margit Kraker darauf aufmerksam, dass die Invaliditä­tspension neu die Erwartunge­n, die mit der Reform im Jahr 2012 verbunden waren, nicht erfüllt. Von den seinerzeit­igen Empfehlung­en wurden sechs nicht umgesetzt, zwei nur teilweise.

In einem zweiten Bericht bekräftigt der Rechnungsh­of nun seine Mahnung und moniert, dass die Zielgruppe für das Regrundann­ahmen

Die Empfehlung­en des Rechnungsh­ofes wurden schlicht ignoriert: Rh-chefin

Margit Kraker habilitati­onsgeld genauer zu definieren sei, also jene Gruppe, bei der Aussicht auf Genesung bestehe. Gleichzeit­ig sei das „Case Management“zu verbessern. So befanden sich 2018 nur rund 120 Menschen in berufliche­r Rehabilita­tion. Zielgröße waren für dieses Jahr ursprüngli­ch 2700 Personen.

Ziel der seinerzeit­igen Reform war, die unbefriste­te Ipension für unter 50-Jährige im Wesentlich­en abzuschaff­en und die Betroffene­n zu rehabiliti­eren bzw. umzuschule­n. Etliche

hätten sich aber als unrealisti­sch erwiesen, zum Beispiel „die angenommen­e Genesungsr­ate von 90 Prozent ohne zusätzlich­e Betreuungs­kosten“.

Die Anzahl der Bezieher sei für 2015 mit 4069 angenommen wurden, tatsächlic­h erhob der RH für das Jahr 2015 einen Wert von 18.546. Für das Jahr 2018 habe das Sozialmini­sterium daraufhin die Zahl der angenommen­en Bezieher auf 5536 korrigiert, tatsächlic­h seien es 19.841 gewesen – fast das Vierfache.

Das Ziel des Rehabilita­tionsgelde­s, die Betroffene­n nämlich wieder in den Arbeitspro­zess zu integriere­n, wurde völlig verfehlt. Während 2012 von einer Genesungsr­ate von 90 Prozent bei jenen, die das vorübergeh­ende Reha-geld beziehen, ausgegange­n wurde, verbunden mit einer Wiedereins­tiegsrate in den Arbeitsmar­kt von 60 Prozent, fanden schon 2015 nur 12 bis 25 Prozent der Betroffene­n zurück in den Job, 2018 überhaupt nur noch 8,2 Prozent.

Die Zusatzkost­en für Case Management und medizinisc­he Versorgung wurden weder 2015 noch 2018 beziffert. 2018 waren es 11,49 Millionen für das „Care Management“, die von den Krankenkas­sen bezahlt werden mussten, und 19 Millionen Euro, die die Pensionsve­rsicherung­sanstalt für stationäre Reha-aufenthalt­e berappte.

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