Die zweite Mahnung im zweiten Bericht
Die Ziele der Reform der Invaliditätspension von 2012 wurden klar verfehlt: Es gelang nicht, insbesonders unter 50-Jährige verstärkt ins Arbeitsleben zu integrieren.
Schon vor drei Jahren machte der Rechnungshof mit Präsidentin Margit Kraker darauf aufmerksam, dass die Invaliditätspension neu die Erwartungen, die mit der Reform im Jahr 2012 verbunden waren, nicht erfüllt. Von den seinerzeitigen Empfehlungen wurden sechs nicht umgesetzt, zwei nur teilweise.
In einem zweiten Bericht bekräftigt der Rechnungshof nun seine Mahnung und moniert, dass die Zielgruppe für das Regrundannahmen
Die Empfehlungen des Rechnungshofes wurden schlicht ignoriert: Rh-chefin
Margit Kraker habilitationsgeld genauer zu definieren sei, also jene Gruppe, bei der Aussicht auf Genesung bestehe. Gleichzeitig sei das „Case Management“zu verbessern. So befanden sich 2018 nur rund 120 Menschen in beruflicher Rehabilitation. Zielgröße waren für dieses Jahr ursprünglich 2700 Personen.
Ziel der seinerzeitigen Reform war, die unbefristete Ipension für unter 50-Jährige im Wesentlichen abzuschaffen und die Betroffenen zu rehabilitieren bzw. umzuschulen. Etliche
hätten sich aber als unrealistisch erwiesen, zum Beispiel „die angenommene Genesungsrate von 90 Prozent ohne zusätzliche Betreuungskosten“.
Die Anzahl der Bezieher sei für 2015 mit 4069 angenommen wurden, tatsächlich erhob der RH für das Jahr 2015 einen Wert von 18.546. Für das Jahr 2018 habe das Sozialministerium daraufhin die Zahl der angenommenen Bezieher auf 5536 korrigiert, tatsächlich seien es 19.841 gewesen – fast das Vierfache.
Das Ziel des Rehabilitationsgeldes, die Betroffenen nämlich wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren, wurde völlig verfehlt. Während 2012 von einer Genesungsrate von 90 Prozent bei jenen, die das vorübergehende Reha-geld beziehen, ausgegangen wurde, verbunden mit einer Wiedereinstiegsrate in den Arbeitsmarkt von 60 Prozent, fanden schon 2015 nur 12 bis 25 Prozent der Betroffenen zurück in den Job, 2018 überhaupt nur noch 8,2 Prozent.
Die Zusatzkosten für Case Management und medizinische Versorgung wurden weder 2015 noch 2018 beziffert. 2018 waren es 11,49 Millionen für das „Care Management“, die von den Krankenkassen bezahlt werden mussten, und 19 Millionen Euro, die die Pensionsversicherungsanstalt für stationäre Reha-aufenthalte berappte.