Wer will sie?
Die Idee der Reform der Berufsunfähigkeitspension im Jahr 2012 war gut: Der seinerzeitige Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) wollte damit verhindern, dass jüngere Menschen vor der Zeit und auf Dauer im Ruhestand landen, obwohl sie rehabilitiert werden könnten – für ihren angestammten oder einen neuen Beruf.
Die Rechnung ist jedoch nicht aufgegangen, wie der Rechnungshof schon zum zweiten Mal aufzeigt bzw. an konkreten Zahlen belegt. Wenn die Väter der Reform seinerzeit davon ausgingen, dass pro Jahr nur gut 5000 Menschen das Modell in Anspruch nehmen würden, es sind aber viermal so viele, so stellt sich die Frage, ob man sich damals verrechnet hat. Oder sind es die Falschen, die das Modell in Anspruch nehmen? Zumal die meisten davon nicht mehr zurückfinden in einen Job.
Hier sind nur drei Schlussfolgerungen möglich: Entweder die Rehab- bzw. Umschulungsmaßnahmen taugen nichts. Oder die vorübergehende Invaliditätspension ist nur ein Aufschub der eigentlich notwendigen endgültigen Pensionierung aus Krankheitsgründen. Oder es gibt zu wenige Arbeitsplätze für Menschen, die arbeiten wollen, aber nicht zu hundert Prozent können. issend, dass sich in den Reihen der befristeten Invaliditätspensions-bezieher zunehmend auch psychisch kranke Personen finden, die dem steigenden Druck am Arbeitsplatz nicht standhalten, stellt sich nicht nur die Frage nach dem System, sondern auch danach, welchen Platz für solche Betroffene auch jüngeren Alters es überhaupt in der viel gepriesenen „Leistungsgesellschaft“gibt.
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