Hitzkopf sucht Abkühlung in der Mur
Ein Liter Weißwein und mehrere Pilze im Blut: Grazer bedrohte, nachdem er gerettet wurde, Sanitäterin und Polizisten.
Das Aufgebot an Einsatzkräften vor dem Gerichtssaal am Grazer Straflandesgericht ist recht außerordentlich: Drei Polizisten und eine Rettungssanitäterin warten als Zeugen. Zwei Justizwachebeamte passen auf den Angeklagten auf. Dieser versäumt voll konzentriert einen unbeteiligten Passanten, der den Schutzmaskenspruch des Tages auf seinem MNS trägt: „Obstond, Oida!“
Apropos: Viel Abstand gab es am 22. Juli nicht, als der 25-jährige Beschuldigte zur Tat schritt. Der gebürtige Burgenländer soll nämlich laut Staatsanwältin die Polizisten und die Rettungssanitäterin bedroht und beschimpft haben. Vorangegangen war seiner Tat der
Christian Penz
Konsum von „einem Liter Weißwein und jeder Menge Pilzen“, wie der Mann zugibt. „Mein Mandant war in einer psychischen Drucksituation und hat falsch gehandelt“, ergänzt sein Verteidiger.
Laut Polizei hatte der Mann damals 2,33 Promille. „Ich sah dann voll schiache Sachen“, erinnert er sich. In seinem Rausch wollte sich der Hitzkopf neben der Grazer Murpromenade in der Mur abkühlen, war aber nicht wirklich schwimmfähig und kam selbst nicht an Land – er musste aus dem Wasser gezogen werden. Dabei rastete der Mann komplett aus: Laut Anklage drohte er, die Dame vom Roten Kreuz und die drei Exekutivbeamten abzustechen und zu erschießen. Zudem soll er tätlich geworden und die Beamten mit Schimpftiraden zugeschüttet haben. Sie wollten ihn in die Nervenklinik bringen – „da will ich aber nicht hin“.
„Warum haben Sie das getan? Ich habe Sie ja nur zwei Tage vor diesem Vorfall wegen ähnlicher Taten zu einer Haftstrafe verurteilt“, sagt Richterin Michaela Lapanje. „Ja, das mit dem Erschießen hab ich gesagt, aber es war nicht ernst gemeint. Und ob ich jemanden geschlagen habe, weiß ich nicht. Verletzen wollte ich niemanden.“ann folgt aber ein leiser Nachsatz, der das bittere Schicksal des Beschuldigten offenbart: „Wennst immer auf der Straße bist und allein bist, dann hast du nur den Alkohol, der dir hilft“, sagt der 25-Jährige. „Seine Kindheit war hart“, schildert die Verteidigung, „seinen Vater kennt er nicht, die Mutter war Alkoholikerin. Und mit drei Jahren war er schon im Sos-kinderdorf ...“Der mehrfach Vorbestrafte wird schließlich wegen gefährlicher Drohung, versuchter Körperverletzung und Widerstand gegen die Staatsgewalt verurteilt: ein Jahr Haft – nicht rechtskräftig.
D