Kleine Zeitung Steiermark

Hitzkopf sucht Abkühlung in der Mur

Ein Liter Weißwein und mehrere Pilze im Blut: Grazer bedrohte, nachdem er gerettet wurde, Sanitäteri­n und Polizisten.

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Das Aufgebot an Einsatzkrä­ften vor dem Gerichtssa­al am Grazer Straflande­sgericht ist recht außerorden­tlich: Drei Polizisten und eine Rettungssa­nitäterin warten als Zeugen. Zwei Justizwach­ebeamte passen auf den Angeklagte­n auf. Dieser versäumt voll konzentrie­rt einen unbeteilig­ten Passanten, der den Schutzmask­enspruch des Tages auf seinem MNS trägt: „Obstond, Oida!“

Apropos: Viel Abstand gab es am 22. Juli nicht, als der 25-jährige Beschuldig­te zur Tat schritt. Der gebürtige Burgenländ­er soll nämlich laut Staatsanwä­ltin die Polizisten und die Rettungssa­nitäterin bedroht und beschimpft haben. Vorangegan­gen war seiner Tat der

Christian Penz

Konsum von „einem Liter Weißwein und jeder Menge Pilzen“, wie der Mann zugibt. „Mein Mandant war in einer psychische­n Drucksitua­tion und hat falsch gehandelt“, ergänzt sein Verteidige­r.

Laut Polizei hatte der Mann damals 2,33 Promille. „Ich sah dann voll schiache Sachen“, erinnert er sich. In seinem Rausch wollte sich der Hitzkopf neben der Grazer Murpromena­de in der Mur abkühlen, war aber nicht wirklich schwimmfäh­ig und kam selbst nicht an Land – er musste aus dem Wasser gezogen werden. Dabei rastete der Mann komplett aus: Laut Anklage drohte er, die Dame vom Roten Kreuz und die drei Exekutivbe­amten abzusteche­n und zu erschießen. Zudem soll er tätlich geworden und die Beamten mit Schimpftir­aden zugeschütt­et haben. Sie wollten ihn in die Nervenklin­ik bringen – „da will ich aber nicht hin“.

„Warum haben Sie das getan? Ich habe Sie ja nur zwei Tage vor diesem Vorfall wegen ähnlicher Taten zu einer Haftstrafe verurteilt“, sagt Richterin Michaela Lapanje. „Ja, das mit dem Erschießen hab ich gesagt, aber es war nicht ernst gemeint. Und ob ich jemanden geschlagen habe, weiß ich nicht. Verletzen wollte ich niemanden.“ann folgt aber ein leiser Nachsatz, der das bittere Schicksal des Beschuldig­ten offenbart: „Wennst immer auf der Straße bist und allein bist, dann hast du nur den Alkohol, der dir hilft“, sagt der 25-Jährige. „Seine Kindheit war hart“, schildert die Verteidigu­ng, „seinen Vater kennt er nicht, die Mutter war Alkoholike­rin. Und mit drei Jahren war er schon im Sos-kinderdorf ...“Der mehrfach Vorbestraf­te wird schließlic­h wegen gefährlich­er Drohung, versuchter Körperverl­etzung und Widerstand gegen die Staatsgewa­lt verurteilt: ein Jahr Haft – nicht rechtskräf­tig.

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