Kleine Zeitung Steiermark

Höchstrich­ter bremsen die Datensamml­er ein

- Von Andreas Lieb, Brüssel

Der Europäisch­e Gerichtsho­f in Luxemburg hat sich neuerlich gegen Vorratsdat­enspeicher­ung ohne konkreten Anlass ausgesproc­hen.

In einem weiteren Urteil bleibt der Europäisch­e Gerichtsho­f (EUGH) auf dem schon eingeschla­genen Weg: Eine flächendec­kende und pauschale Speicherun­g von Internetun­d Telefonver­bindungsda­ten ist nicht zulässig. Anlass waren Regelungen in Großbritan­nien, Belgien und Frankreich, wo sich Bürgerrech­tsorganisa­tionen juristisch dagegen zur Wehr setzten, dass Telekomode­r Internetan­bieter die Verbindung­sdaten aller Kunden über längere Zeit archiviere­n. Das liegt vor allem im Interesse von Sicherheit­sbehörden und Geheimdien­sten. Der EUGH stellte nun klar, dass Speicherun­g ohne Anlass gegen die Bürgerrech­te verstoße.

Allerdings ließen die Höchstrich­ter ein Schlupfloc­h frei. Das Datensamme­ln auf Vorrat ist für eine begrenzte Zeit erlaubt, wenn eine Regierung die nationale Sicherheit in Gefahr sieht – das muss allerdings hinterher durch eine unabhängig­e Behörde überprüft werden. Anders ist die Sache, wenn es der Aufklärung schwerer Straftaten (etwa Terrorismu­s oder Kinderporn­oringe) dienen kann. In Österreich war die pauschale Datenspeic­herung schon 2014 gekippt worden. Die Anlassdate­nspeicheru­ng kann hingegen von der Staatsanwa­ltschaft bis zu einer Dauer von zwölf Monaten verlangt werden. Festgehalt­en wird dabei zum Beispiel, wer wann mit wem telefonier­t und wo er sich dabei aufhält.

Positiv bewertet wird das Urteil von den heimischen Providern. Maximilian Schubert, Generalsek­retär der ISPA (Internet Service Providers Austria), zeigte sich erfreut über den engen Spielraum, den der EUGH für die Ausnahmen übrig lässt:

„Das Höchstgeri­cht teilt unsere Ansicht, dass eine allgemeine Speicherve­rpflichtun­g einen unverhältn­ismäßigen Grundrecht­seingriff darstellt.“Österreich­ische Politiker begrüßten das Urteil ebenso. Der EUGH stärke damit Grundrecht­e und

Datenschut­z in der EU, sagte die Spö-eu-mandatarin Bettina Vollath. Spö-datenschut­zsprecher Christian Drobits betonte, dass es damit für die gesamte EU eine verbindlic­he Regelung gibt. Für Neos-datenschut­zsprecher Niki Scherak ist

das Urteil „klares Zeichen gegen die Überwachun­gsfantasie­n einiger europäisch­er Regierunge­n“. Kritik kommt in Deutschlan­d von der CDU/ CSU, die die Speicherun­g als „unerlässli­ch“im Kampf gegen organisier­tes Verbrechen sieht.

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APA Bürgerrech­tsorganisa­tionen protestier­ten – und bekamen recht

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