Was man zu Corona und Sport wissen sollte
Was man in Coronazeiten bei der Sportausübung beachten sollte – und wann es einen „Covid-19-beauftragten“braucht.
ter einzuhalten. In den Duschen darf die Maske abgenommen werden, die Distanz soll gewahrt werden. Während des Trainings muss in den Hallen keine Maske getragen werden.
Wie ist bei einem Verdachtsfall zu reagieren?
ANTWORT: Grundsätzlich müssen Namen und Daten aller teilnehmenden Sportler hinterlegt sein. Bei einem Verdachtsfall muss der Verein alle Kontaktpersonen informieren und die zuständige Gesundheitsbehörde verständigen. Diese entscheidet über weitere Maßnahmen (Tests, Quarantäne).
Dürfen Wettkämpfe und Veranstaltungen vor Zuschauern ausgetragen werden?
ANTWORT: In geschlossenen Räumen dürfen sich maximal 10
Personen aufhalten. Ausgenommen sind jene Personen, die zur Durchführung der Veranstaltung notwendig sind (Spieler, Schiedsrichter ...). Wenn es zugewiesene Sitzplätze gibt und die Halle entsprechend groß ist, sind bis zu 1500 Zuschauer erlaubt. Ab 250 Personen benötigt es eine Bewilligung durch die örtliche Bezirksverwaltungsbehörde. Wenn es nicht möglich ist, den Mindestabstand einzuhalten, muss Mund-nasen-schutz getragen werden. Für Freiluftveranstaltungen gelten dieselben Regeln. Außer, dass ohne zugewiesene Plätze bis 100 Personen erlaubt sind, bei Sitzplatzzuweisung bis zu 3000 Personen. Die Behörde muss ab 500 Personen bewilligen.
Ab wann wird ein Präventionskonzept für Trainings oder Veranstaltungen benötigt und was ist ein Covid-19beauftragter?
ANTWORT: Für Trainings im Breitensport ist ein Präventionskonzept zu erstellen, wenn es bei der Ausübung des Sports zu Körperkontakt kommt. Dieses muss Verhaltensregeln, einen Hygiene- und Reinigungsplan, Regeln beim Auftreten einer Corona-infektion sowie Vorgaben für Trainings- und Wettkampfinfrastruktur beinhalten. Bei Veranstaltungen wird ein Präventionskonzept benötigt, wenn sich in geschlossenen Räumen mehr als 50 bzw. im Freien mehr als 100 Personen aufhalten. Dann ist zudem ein Covid-19-beauftragter zu bestellen, der für die Umsetzung des Präventionskonzepts zuständig ist. Er dient als Ansprechpersonen innerhalb des Vereins und in einem Erkrankungsfall für die Behörde. Die Letztverantwortung liegt jedoch immer beim Veranstalter. 1
Laut einer Studie, die im Auftrag der Sportunion von Sportseconaustria durchgeführt wurde, rechnet ein Viertel aller Vereine mit finanziellen Verlusten. Ein Drittel wird sogar bevorstehende Investitionen aufschieben. 56 Prozent aller Vereine geben an, dass sich die Coronakrise generell auf ihre Ausgaben auswirken wird. Es gibt aber auch eine positive Seite. Die Vereine sind kaum von Kurzarbeit oder Kündigungen betroffen, weil die Arbeit zum überwiegenden Teil von Ehrenamtlichen geleistet wird.
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Wir haben ein Fünf-punkteprogramm entworfen. Das beinhaltet die Förderung der Vereine durch den „Npofonds“sowie die verpflichtende Öffnung aller Schulsportstätten. Außerdem sollen Steueranreize für Mitgliedsbeiträge gesetzt und die ehrenamtliche Tätigkeit in der Pensionsversicherung angerechnet werden. Die leistungsgerechte Reiseentschädigung wollen wir beibehalten.
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Die Sportvereine haben großartige Arbeit geleistet. und mit Präventionskonzepte, Covid-19-beauftragten sowie Contact Tracing ihre Aufgaben erledigt. Im Gegensatz zur „dritten Halbzeit“nach dem Sport, gibt es eigentlich keine Ansteckungen im Training. Bei Sporteinheiten soll den Vereinsverantwortlichen aber mehr vertraut werden – die können das.
Was ist geplant, um die Vereine zu unterstützen? Wie gut war die Arbeit der Vereine während Corona?