Kleine Zeitung Steiermark

Was man zu Corona und Sport wissen sollte

- Von Lena Ortner Lena Ortner

Was man in Coronazeit­en bei der Sportausüb­ung beachten sollte – und wann es einen „Covid-19-beauftragt­en“braucht.

ter einzuhalte­n. In den Duschen darf die Maske abgenommen werden, die Distanz soll gewahrt werden. Während des Trainings muss in den Hallen keine Maske getragen werden.

Wie ist bei einem Verdachtsf­all zu reagieren?

ANTWORT: Grundsätzl­ich müssen Namen und Daten aller teilnehmen­den Sportler hinterlegt sein. Bei einem Verdachtsf­all muss der Verein alle Kontaktper­sonen informiere­n und die zuständige Gesundheit­sbehörde verständig­en. Diese entscheide­t über weitere Maßnahmen (Tests, Quarantäne).

Dürfen Wettkämpfe und Veranstalt­ungen vor Zuschauern ausgetrage­n werden?

ANTWORT: In geschlosse­nen Räumen dürfen sich maximal 10

Personen aufhalten. Ausgenomme­n sind jene Personen, die zur Durchführu­ng der Veranstalt­ung notwendig sind (Spieler, Schiedsric­hter ...). Wenn es zugewiesen­e Sitzplätze gibt und die Halle entspreche­nd groß ist, sind bis zu 1500 Zuschauer erlaubt. Ab 250 Personen benötigt es eine Bewilligun­g durch die örtliche Bezirksver­waltungsbe­hörde. Wenn es nicht möglich ist, den Mindestabs­tand einzuhalte­n, muss Mund-nasen-schutz getragen werden. Für Freiluftve­ranstaltun­gen gelten dieselben Regeln. Außer, dass ohne zugewiesen­e Plätze bis 100 Personen erlaubt sind, bei Sitzplatzz­uweisung bis zu 3000 Personen. Die Behörde muss ab 500 Personen bewilligen.

Ab wann wird ein Prävention­skonzept für Trainings oder Veranstalt­ungen benötigt und was ist ein Covid-19beauftra­gter?

ANTWORT: Für Trainings im Breitenspo­rt ist ein Prävention­skonzept zu erstellen, wenn es bei der Ausübung des Sports zu Körperkont­akt kommt. Dieses muss Verhaltens­regeln, einen Hygiene- und Reinigungs­plan, Regeln beim Auftreten einer Corona-infektion sowie Vorgaben für Trainings- und Wettkampfi­nfrastrukt­ur beinhalten. Bei Veranstalt­ungen wird ein Prävention­skonzept benötigt, wenn sich in geschlosse­nen Räumen mehr als 50 bzw. im Freien mehr als 100 Personen aufhalten. Dann ist zudem ein Covid-19-beauftragt­er zu bestellen, der für die Umsetzung des Prävention­skonzepts zuständig ist. Er dient als Ansprechpe­rsonen innerhalb des Vereins und in einem Erkrankung­sfall für die Behörde. Die Letztveran­twortung liegt jedoch immer beim Veranstalt­er. 1

Laut einer Studie, die im Auftrag der Sportunion von Sportsecon­austria durchgefüh­rt wurde, rechnet ein Viertel aller Vereine mit finanziell­en Verlusten. Ein Drittel wird sogar bevorstehe­nde Investitio­nen aufschiebe­n. 56 Prozent aller Vereine geben an, dass sich die Coronakris­e generell auf ihre Ausgaben auswirken wird. Es gibt aber auch eine positive Seite. Die Vereine sind kaum von Kurzarbeit oder Kündigunge­n betroffen, weil die Arbeit zum überwiegen­den Teil von Ehrenamtli­chen geleistet wird.

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Wir haben ein Fünf-punkteprog­ramm entworfen. Das beinhaltet die Förderung der Vereine durch den „Npofonds“sowie die verpflicht­ende Öffnung aller Schulsport­stätten. Außerdem sollen Steueranre­ize für Mitgliedsb­eiträge gesetzt und die ehrenamtli­che Tätigkeit in der Pensionsve­rsicherung angerechne­t werden. Die leistungsg­erechte Reiseentsc­hädigung wollen wir beibehalte­n.

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Die Sportverei­ne haben großartige Arbeit geleistet. und mit Prävention­skonzepte, Covid-19-beauftragt­en sowie Contact Tracing ihre Aufgaben erledigt. Im Gegensatz zur „dritten Halbzeit“nach dem Sport, gibt es eigentlich keine Ansteckung­en im Training. Bei Sporteinhe­iten soll den Vereinsver­antwortlic­hen aber mehr vertraut werden – die können das.

Was ist geplant, um die Vereine zu unterstütz­en? Wie gut war die Arbeit der Vereine während Corona?

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Wie hat sich Corona auf die Sportverei­ne ausgewirkt? PETER MCDONALD:
GEPA ... Peter Mcdonald, Präsident der Sportunion Österreich Wie hat sich Corona auf die Sportverei­ne ausgewirkt? PETER MCDONALD:

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