Kleine Zeitung Steiermark

Gericht kippt Sperrstund­e in Hauptstadt

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In Nordrhein-westfalen wird in Kommunen mit hohen Coronazahl­en eine Sperrstund­e ab 23 Uhr für die Gastronomi­e eingeführt. Dagegen hat das Berliner Verwaltung­sgericht entschiede­n, dass die Sperrstund­e für Berliner Gastronomi­ebetriebe nicht rechtens ist. Das Alkoholaus­schankverb­ot ab 23 Uhr gilt weiterhin. Bayern lässt das Beherbergu­ngsverbot auslaufen.

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APA Bayerns Ministerpr­äsident Markus Söder

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