Gericht kippt Sperrstunde in Hauptstadt
In Nordrhein-westfalen wird in Kommunen mit hohen Coronazahlen eine Sperrstunde ab 23 Uhr für die Gastronomie eingeführt. Dagegen hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden, dass die Sperrstunde für Berliner Gastronomiebetriebe nicht rechtens ist. Das Alkoholausschankverbot ab 23 Uhr gilt weiterhin. Bayern lässt das Beherbergungsverbot auslaufen.