Verschärfung bei Großeltern
Hausbesuche von Friseuren sind nun endgültig untersagt
Der Corona-lockdown wird verschärft. Das Gesundheitsministerium hat die entsprechende Verordnung, die gestern vom Hauptausschuss verlängert wurde, präzisiert. Betroffen ist der Passus, wonach mehrere Personen eines Haushalts bloß eine weitere haushaltsfremde Person treffen dürfen. Auch die erlaubten Kontakte mit „engsten Angehörigen“werden enger definiert, darunter sind nur noch „Eltern, Kinder und Geschwister“zu verstehen, die Großeltern finden sich nicht auf der Liste.
Ebenso wird festgehalten, dass man andere „einzelne wichtige Bezugspersonen“lediglich dann treffen darf, wenn man mit diesen in der Regel auch bisher mehrmals wöchentlich schon „physischen“Kontakt gehabt hatte – es ist also nicht gestattet, Personen, mit denen man wochenlang nur telefonisch oder online Kontakt hatte, während des Lockdowns persönlich zu treffen (dies gilt aber nicht für „engste Angehörige“).
Der immer wieder thematisierte Kontakt zu den Großeltern oder anderen Verwandten wird damit nicht grundsätzlich untersagt. Gehören diese zu den wichtigen Bezugspersonen und wurde mit diesen auch schon bisher regelmäßig und mehrmals wöchentlich Kontakt gepflegt, so kann man sie auch weiterhin treffen. Allerdings gilt auch hier die grundsätzliche Einschränkung, dass nur Treffen einer Einzelperson mit anderen mehreren Haushaltsangehörigen gleichzeitig zulässig sind. Das bedeutet: Entweder eine Einzelperson trifft Opa und Oma gemeinsam oder mehrere Haushaltsangehörige gleichzeitig treffen sich nur mit einem der beiden. Wie schon bisher ist es möglich, betreuungsbedürftige Personen zu treffen bzw. diesen daheim zu helfen.
Das zuletzt stark kritisierte Offenhalten von Waffengeschäften wird enger geregelt: Künftig ist es nur mehr gestattet, Waffen und Waffenzubehör zu kaufen, sofern der Erwerb zu beruflichen Zwecken „zwingend unaufschiebbar erforderlich ist“. Die Adaptierung der Verordnung bringt auch ein Verbot des bisher möglichen Hausbesuchs bei körpernahen Dienstleistungen, etwa für Friseur-hausbesuche. Ausnahmen gibt es für Hausbesuche bei Gesundheitsdienstleistungen (etwa Pflegedienstleistungen).