„Es bedurfte eines Befehls“
Abwehramt will rechtzeitig über geplante Moschee-aktion informiert haben. „Eine Schutzbehauptung“, sagt das LVT.
Die angeklagten Offiziere des Heeresabwehramtes blicken starr geradeaus. Der Leiter des Landesamtes für Verfassungsschutz schaut als Zeuge an ihnen vorbei. Herzlichkeit sieht anders aus.
Die Frage ist: Was wusste das Heeresabwehramt genau vor der Schändung der Grazer Moschee mit Schweineblut? Und wann und wie konkret, wenn überhaupt, wurde das für so etwas zuständige LVT davon informiert?
Die Herren auf der Anklagebank, die selbst in Zivil uniformiert wirken, betonen einerseits, sie hätten mit gar niemandem außerhalb ihrer Befehlskette über Anschlagspläne reden dürfen. Major: „Ich hätte mich disziplinarrechtlich und strafrechtlich strafbar gemacht.“Oberst: „Es bedurfte eines Befehls.“Man habe aber andererseits „befehlsgemäß“konkret vor einer bevorstehenden „Aktion von Rechtsradikalen bei der Moschee“gewarnt. Man sei allerdings nur auf Desinteresse gestoßen. er Leiter des LVT sagte gestern, er sei erst, als die Aktion schon lief, über einen „Einbruch“informiert worden. Alles andere sei „eine Schutzbehauptung“. Dieser Zeitpunkt ist der Staatsanwältin jedenfalls zu spät, denn die Sicherheitsbehörden seien „unverzüglich“zu informieren. Alles andere wäre ein Amtsmissbrauch.
DDas LVT riet dem Abwehramt damals, den Notruf 133 zu wählen. Unabhängig davon, was strafrechtlich letztlich dabei herauskommt, lässt sich schon jetzt sagen: Kommunikationstechnisch herrscht Verbesserungsbedarf. n ihrer militärischen Welt aus Geheimhaltung, Aufklärung, Quellen, Analysen, Befehlsketten und strenger Hierarchie klingt die Verantwortung der Angeklagten nachvollziehbar.
Was davon vor dem (zivilen) Schöffengericht Bestand hat, wird sich morgen zeigen.
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