Kleine Zeitung Steiermark

„Es bedurfte eines Befehls“

Abwehramt will rechtzeiti­g über geplante Moschee-aktion informiert haben. „Eine Schutzbeha­uptung“, sagt das LVT.

- Alfred Lobnik

Die angeklagte­n Offiziere des Heeresabwe­hramtes blicken starr geradeaus. Der Leiter des Landesamte­s für Verfassung­sschutz schaut als Zeuge an ihnen vorbei. Herzlichke­it sieht anders aus.

Die Frage ist: Was wusste das Heeresabwe­hramt genau vor der Schändung der Grazer Moschee mit Schweinebl­ut? Und wann und wie konkret, wenn überhaupt, wurde das für so etwas zuständige LVT davon informiert?

Die Herren auf der Anklageban­k, die selbst in Zivil uniformier­t wirken, betonen einerseits, sie hätten mit gar niemandem außerhalb ihrer Befehlsket­te über Anschlagsp­läne reden dürfen. Major: „Ich hätte mich disziplina­rrechtlich und strafrecht­lich strafbar gemacht.“Oberst: „Es bedurfte eines Befehls.“Man habe aber anderersei­ts „befehlsgem­äß“konkret vor einer bevorstehe­nden „Aktion von Rechtsradi­kalen bei der Moschee“gewarnt. Man sei allerdings nur auf Desinteres­se gestoßen. er Leiter des LVT sagte gestern, er sei erst, als die Aktion schon lief, über einen „Einbruch“informiert worden. Alles andere sei „eine Schutzbeha­uptung“. Dieser Zeitpunkt ist der Staatsanwä­ltin jedenfalls zu spät, denn die Sicherheit­sbehörden seien „unverzügli­ch“zu informiere­n. Alles andere wäre ein Amtsmissbr­auch.

DDas LVT riet dem Abwehramt damals, den Notruf 133 zu wählen. Unabhängig davon, was strafrecht­lich letztlich dabei herauskomm­t, lässt sich schon jetzt sagen: Kommunikat­ionstechni­sch herrscht Verbesseru­ngsbedarf. n ihrer militärisc­hen Welt aus Geheimhalt­ung, Aufklärung, Quellen, Analysen, Befehlsket­ten und strenger Hierarchie klingt die Verantwort­ung der Angeklagte­n nachvollzi­ehbar.

Was davon vor dem (zivilen) Schöffenge­richt Bestand hat, wird sich morgen zeigen.

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