Kleine Zeitung Steiermark

Der Ex-politiker und Lobbyist war Grassers Mittelsman­n

Auch Meischberg­er muss seinen Provisions­anteil zurückzahl­en. Freispruch vom Vorwurf der Geldwäsche­rei.

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Der Zweitangek­lagte Exfpö-generalsek­retär Walter Meischberg­er erhielt sieben Jahre Haft. Er wurde als Beitragstä­ter zu Grassers Delikten verurteilt und zusätzlich selbst wegen Beweismitt­elfälschun­g. Vom Vorwurf der Geldwäsche­rei und vom Betrugsvor­wurf im Zusammenha­ng mit seiner Villa in Döbling wurde er freigespro­chen.

Bei der Vergabe der Bundeswohn­baugesells­chaften gelangte der Senat zur Überzeugun­g, dass Ex-finanzmini­ster Karl-heinz Grasser dem Angeklagte­n Walter Meischberg­er die Zahl der 960 Millionen Euro – die von der Konkurrenz CA Immo gebotene Summe – verraten hat.

Meischberg­er wurde als Beitragstä­ter zu diesen verdeckten Provisions­vereinbaru­ngen verurteilt, weil er als Mittelsman­n von Grasser agierte und daher dazu beitrug, dass es zu den verdeckten Provisions­absprachen kommen konnte.

Auch Meischberg­er muss seine Provisions­anteile zurückzahl­en. Er leitete die Bestechung­szahlungen von Karl Petrikovic­s und Georg Starzer an Grasser weiter. Wenn Grasser und Meischberg­er nicht zahlen, kann sich der Bund bei diesen beiden schadlos halten. Zudem wurde Meischberg­er wegen der Fälschung von Beweismitt­eln verurteilt. Das Geld in Liechtenst­ein gehört nicht ihm, sondern Grasser, sagt das Gericht. Abends kommentier­te Meischberg­er das Urteil in der Tiroler Tageszeitu­ng: „Die Richterin war befangen.“

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Zwei Stunden und 37 Minuten dauerte die Verlesung des Urteils im Großen
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