Der Ex-politiker und Lobbyist war Grassers Mittelsmann
Auch Meischberger muss seinen Provisionsanteil zurückzahlen. Freispruch vom Vorwurf der Geldwäscherei.
Der Zweitangeklagte Exfpö-generalsekretär Walter Meischberger erhielt sieben Jahre Haft. Er wurde als Beitragstäter zu Grassers Delikten verurteilt und zusätzlich selbst wegen Beweismittelfälschung. Vom Vorwurf der Geldwäscherei und vom Betrugsvorwurf im Zusammenhang mit seiner Villa in Döbling wurde er freigesprochen.
Bei der Vergabe der Bundeswohnbaugesellschaften gelangte der Senat zur Überzeugung, dass Ex-finanzminister Karl-heinz Grasser dem Angeklagten Walter Meischberger die Zahl der 960 Millionen Euro – die von der Konkurrenz CA Immo gebotene Summe – verraten hat.
Meischberger wurde als Beitragstäter zu diesen verdeckten Provisionsvereinbarungen verurteilt, weil er als Mittelsmann von Grasser agierte und daher dazu beitrug, dass es zu den verdeckten Provisionsabsprachen kommen konnte.
Auch Meischberger muss seine Provisionsanteile zurückzahlen. Er leitete die Bestechungszahlungen von Karl Petrikovics und Georg Starzer an Grasser weiter. Wenn Grasser und Meischberger nicht zahlen, kann sich der Bund bei diesen beiden schadlos halten. Zudem wurde Meischberger wegen der Fälschung von Beweismitteln verurteilt. Das Geld in Liechtenstein gehört nicht ihm, sondern Grasser, sagt das Gericht. Abends kommentierte Meischberger das Urteil in der Tiroler Tageszeitung: „Die Richterin war befangen.“