Der Ex-finanzminister hat „die Republik geschädigt“
Zusätzlich zur Haftstrafe wurde Karl-heinz Grasser auch dazu verurteilt, die Provisionen zurückzuzahlen.
Der ehemalige Finanzminister (Februar 2000 bis Jänner 2007) wurde wegen Untreue (ab 2003), Geschenkannahme und Fälschung von Beweismitteln zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Grasser drohte eine Höchststrafe von zehn Jahren, die sogar auf 15 Jahre hätte anwachsen können, wenn das Gericht den Umstand geltend gemacht hätte, dass Grasser die Straftaten „unter Ausnützung der ihm durch seine Amtstätigkeit gebotenen Gelegenheit“beging.
Richterin Marion Hohenecker sagte, Grasser habe seine politische Funktion missbraucht, gegen Vermögensinteressen verstoßen und seine aufertragenen Verpflichtungen nicht erfüllt. „Es handelt sich um eine verdeckte Provisionsvereinbarung vom Machthaber Grasser zulasten des Machtgebers Republik Österreich, wodurch diese geschädigt wurde.“Grasser und Meischberger müssen dem Bund auch ihre Provisionsanteile aus dem Buwog-verkauf refundieren. Der Schöffensenat stellte einerseits eine verdeckte Provisionsabsprache in Höhe von rund 9,6 Millionen Euro beim Verkauf der Bundeswohnbaugesellschaften sowie andererseits von 200.000 Euro bei der Einmietung der Linzer Finanzdienststellen in den Terminal Tower in Linz zulasten der Republik Österreich fest. Nur Grasser komme als Informant Meischbergers infrage, umstrittene Konten hätten ihm gehört, der Verweis auf „Schwiegermuttergeld“sei Beweismittelfälschung.