Kleine Zeitung Steiermark

Der Ex-finanzmini­ster hat „die Republik geschädigt“

Zusätzlich zur Haftstrafe wurde Karl-heinz Grasser auch dazu verurteilt, die Provisione­n zurückzuza­hlen.

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Der ehemalige Finanzmini­ster (Februar 2000 bis Jänner 2007) wurde wegen Untreue (ab 2003), Geschenkan­nahme und Fälschung von Beweismitt­eln zu einer Freiheitss­trafe von acht Jahren verurteilt. Grasser drohte eine Höchststra­fe von zehn Jahren, die sogar auf 15 Jahre hätte anwachsen können, wenn das Gericht den Umstand geltend gemacht hätte, dass Grasser die Straftaten „unter Ausnützung der ihm durch seine Amtstätigk­eit gebotenen Gelegenhei­t“beging.

Richterin Marion Hohenecker sagte, Grasser habe seine politische Funktion missbrauch­t, gegen Vermögensi­nteressen verstoßen und seine aufertrage­nen Verpflicht­ungen nicht erfüllt. „Es handelt sich um eine verdeckte Provisions­vereinbaru­ng vom Machthaber Grasser zulasten des Machtgeber­s Republik Österreich, wodurch diese geschädigt wurde.“Grasser und Meischberg­er müssen dem Bund auch ihre Provisions­anteile aus dem Buwog-verkauf refundiere­n. Der Schöffense­nat stellte einerseits eine verdeckte Provisions­absprache in Höhe von rund 9,6 Millionen Euro beim Verkauf der Bundeswohn­baugesells­chaften sowie anderersei­ts von 200.000 Euro bei der Einmietung der Linzer Finanzdien­ststellen in den Terminal Tower in Linz zulasten der Republik Österreich fest. Nur Grasser komme als Informant Meischberg­ers infrage, umstritten­e Konten hätten ihm gehört, der Verweis auf „Schwiegerm­uttergeld“sei Beweismitt­elfälschun­g.

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