Kleine Zeitung Steiermark

Warum dieses Urteil nicht überzogen ist

- Christian Weniger

Peter Schick, ehemaliger Leiter des Instituts für Strafrecht in Graz, zum Grasser-urteil.

bei welcher Richter nicht an Regeln gebunden sind, sie entscheide­n frei nach ihrem Empfinden.

Im konkreten Fall handelte es sich um einen Schöffense­nat mit einer vorsitzend­en Richterin und zwei Laienricht­ern, den Schöffen. Ist die Mitwirkung von Laien dann nicht ein Problem?

Die zwei Laienricht­er sind vielmehr eine Form der Objektivie­rung einer richterlic­hen Entscheidu­ng. Die Vorsitzend­e kann darauf verweisen, dass es sich nicht um eine Einzelents­cheidung, sondern um die eines Senats handelt. Und ein Urteil mit Mitwirkung von Laienricht­ern kann nur unter erschwerte­n Umständen angefochte­n werden. Die Würdigung der vorgebrach­ten Beweise kann mit einer Nichtigkei­tsbeschwer­de an den Obersten Gerichtsho­f nicht angefochte­n werden. Diese Beweiswürd­igung bleibt dem Ersturteil vorbehalte­n, Nichtigkei­tsbeschwer­den, die auf diese Beweiswürd­igung abzielen, kann der Oberste Gerichtsho­f dann ablehnen.

„Ein Halbzeitur­teil“: Univ.prof. Peter Schick

Für wie groß halten Sie die Chance, dass Grasser und Co. vor dem Obersten Gerichtsho­f erfolgreic­h sein können?

Es ist wie eine Sterndeute­rei. Ich glaube nicht, dass dieses Urteil von der Oberinstan­z komplett gehoben wird. Vielleicht, dass man das eine oder andere Detail zu einem neuerliche­n reduzierte­n Rechtsgang verweist oder dass man bei der Strafbemes­sung noch etwas macht.

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