Warum dieses Urteil nicht überzogen ist
Peter Schick, ehemaliger Leiter des Instituts für Strafrecht in Graz, zum Grasser-urteil.
bei welcher Richter nicht an Regeln gebunden sind, sie entscheiden frei nach ihrem Empfinden.
Im konkreten Fall handelte es sich um einen Schöffensenat mit einer vorsitzenden Richterin und zwei Laienrichtern, den Schöffen. Ist die Mitwirkung von Laien dann nicht ein Problem?
Die zwei Laienrichter sind vielmehr eine Form der Objektivierung einer richterlichen Entscheidung. Die Vorsitzende kann darauf verweisen, dass es sich nicht um eine Einzelentscheidung, sondern um die eines Senats handelt. Und ein Urteil mit Mitwirkung von Laienrichtern kann nur unter erschwerten Umständen angefochten werden. Die Würdigung der vorgebrachten Beweise kann mit einer Nichtigkeitsbeschwerde an den Obersten Gerichtshof nicht angefochten werden. Diese Beweiswürdigung bleibt dem Ersturteil vorbehalten, Nichtigkeitsbeschwerden, die auf diese Beweiswürdigung abzielen, kann der Oberste Gerichtshof dann ablehnen.
„Ein Halbzeiturteil“: Univ.prof. Peter Schick
Für wie groß halten Sie die Chance, dass Grasser und Co. vor dem Obersten Gerichtshof erfolgreich sein können?
Es ist wie eine Sterndeuterei. Ich glaube nicht, dass dieses Urteil von der Oberinstanz komplett gehoben wird. Vielleicht, dass man das eine oder andere Detail zu einem neuerlichen reduzierten Rechtsgang verweist oder dass man bei der Strafbemessung noch etwas macht.