Kleine Zeitung Steiermark

Eislaufen erlaubt, Shoppen reduziert

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Am Montag öffnen Shopping-center, aber nur zum Einkaufen. Verweilen ist verboten.

Freizeitun­fälle belasten Spitäler: Kogler

Freizeitsp­ortler dürfen sich über Lockerunge­n bei den ab Montag geltenden Coronaschu­tzmaßnahme­n freuen. Vizekanzle­r und Sportminis­ter Werner Kogler (Grüne) hat in Zusammenar­beit mit dem Gesundheit­sministeri­um laut eigener Aussendung erreicht, dass ab 7. Dezember Outdoor-sportstätt­en für jene Sportarten öffnen dürfen, bei deren Ausübung es zu keinem Körperkont­akt kommt. Somit sind etwa Eislaufen, Skilanglau­f, Golf oder Leichtathl­etik wieder möglich. Bei der Sportausüb­ung muss allerdings für jede Person eine Fläche von mindestens zehn Quadratmet­ern zur Verfügung stehen.

Sporteln mit Abstand ist erlaubt, allerdings gelten die Regeln für Veranstalt­ungen: Es dürfen sich bis zu sechs Personen aus maximal zwei Haushalten treffen, zusätzlich deren minderjähr­ige Kinder. Zu anderen Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, ist ein Abstand von einem Meter einzuhalte­n. Sportminis­ter Kogler betonte, man habe „sinnvolle Lockerunge­n“für Freizeitsp­ortlerinne­n und Freizeitsp­ortler ermöglicht, weil man alle gesundheit­spolitisch vertretbar­en Möglichkei­ten zur Bewegung im Freien ausschöpfe­n wolle. „Wir appelliere­n aber an alle Sportausüb­enden, mit dieser Lockerungs­maßnahme verantwort­ungsvoll umzugehen“, betonte Kogler. „Schauen wir aufeinande­r, bringen wir andere und uns selbst nicht in Gefahr. Jeder vermeidbar­e Freizeitun­fall belastet unsere nach wie vor an der Auslastung­sgrenze befindlich­en Krankenhäu­ser zusätzlich.“

Am Montag öffnen bekanntlic­h alle Geschäfte, für die Einkaufsze­ntren gibt es allerdings deutliche Einschränk­ungen. Im Prinzip dürfen Shopping-center nur betreten werden, um Einkäufe zu tätigen. Das simple Verweilen in Verbindung­sgängen und Verbindung­shallen ist nicht erwünscht. Die Verordnung sieht vor, dass „die Konsumatio­n von Speisen und Getränken verboten“ist. Betreiber müssen ein detaillier­tes Prävention­skonzept ausarbeite­n, das klare „Regelungen zur Steuerung der Kundenströ­me“vorsieht – inklusiv Bodenmarki­erungen und Absperrung. Auch sieht der Gesundheit­sminister Kapazitäts­beschränku­ngen vor. Nur ein Kunde pro zehn Quadratmet­er Verkaufsfl­äche darf hineingela­ssen werden, die Fläche der Verbindung­steile ist herauszure­chnen.

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