Eislaufen erlaubt, Shoppen reduziert
Am Montag öffnen Shopping-center, aber nur zum Einkaufen. Verweilen ist verboten.
Freizeitunfälle belasten Spitäler: Kogler
Freizeitsportler dürfen sich über Lockerungen bei den ab Montag geltenden Coronaschutzmaßnahmen freuen. Vizekanzler und Sportminister Werner Kogler (Grüne) hat in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsministerium laut eigener Aussendung erreicht, dass ab 7. Dezember Outdoor-sportstätten für jene Sportarten öffnen dürfen, bei deren Ausübung es zu keinem Körperkontakt kommt. Somit sind etwa Eislaufen, Skilanglauf, Golf oder Leichtathletik wieder möglich. Bei der Sportausübung muss allerdings für jede Person eine Fläche von mindestens zehn Quadratmetern zur Verfügung stehen.
Sporteln mit Abstand ist erlaubt, allerdings gelten die Regeln für Veranstaltungen: Es dürfen sich bis zu sechs Personen aus maximal zwei Haushalten treffen, zusätzlich deren minderjährige Kinder. Zu anderen Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, ist ein Abstand von einem Meter einzuhalten. Sportminister Kogler betonte, man habe „sinnvolle Lockerungen“für Freizeitsportlerinnen und Freizeitsportler ermöglicht, weil man alle gesundheitspolitisch vertretbaren Möglichkeiten zur Bewegung im Freien ausschöpfen wolle. „Wir appellieren aber an alle Sportausübenden, mit dieser Lockerungsmaßnahme verantwortungsvoll umzugehen“, betonte Kogler. „Schauen wir aufeinander, bringen wir andere und uns selbst nicht in Gefahr. Jeder vermeidbare Freizeitunfall belastet unsere nach wie vor an der Auslastungsgrenze befindlichen Krankenhäuser zusätzlich.“
Am Montag öffnen bekanntlich alle Geschäfte, für die Einkaufszentren gibt es allerdings deutliche Einschränkungen. Im Prinzip dürfen Shopping-center nur betreten werden, um Einkäufe zu tätigen. Das simple Verweilen in Verbindungsgängen und Verbindungshallen ist nicht erwünscht. Die Verordnung sieht vor, dass „die Konsumation von Speisen und Getränken verboten“ist. Betreiber müssen ein detailliertes Präventionskonzept ausarbeiten, das klare „Regelungen zur Steuerung der Kundenströme“vorsieht – inklusiv Bodenmarkierungen und Absperrung. Auch sieht der Gesundheitsminister Kapazitätsbeschränkungen vor. Nur ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche darf hineingelassen werden, die Fläche der Verbindungsteile ist herauszurechnen.