Kleine Zeitung Steiermark

Reichweite­n

- Thomas Götz

Der Verfassung­sgerichtsh­of zwingt das Justizmini­sterium, das gesamte Ibizavideo ungekürzt dem Untersuchu­ngsausschu­ss zu übergeben. Das Argument des Hauses, man dürfe nur jene Teile weiterleit­en, die dem Ermittlung­sakt beiliegen, und müsse darüber hinaus Persönlich­keitsrecht­e schützen, ließt das Höchstgeri­cht nicht gelten.

Auch wenn das Video vermutlich kaum noch Interessan­tes enthält, was nicht schon bisher in diversen Publikatio­nen zu lesen war, ist die Entscheidu­ng folgenschw­er. Sie übernimmt die Argumentat­ion der Kläger, die darauf hingewiese­n hatten, dass sich der Ausschuss auch für politisch relevante Passagen interessie­re, nicht nur für jene, die für die strafrecht­liche Beurteilun­g von Bedeutung seien. Nur eine Einschränk­ung lässt das Gericht gelten: Ermittlung­en dürfen durch die Weitergabe nicht gefährdet werden. ie Opposition triumphier­t, hofft sie doch auf die Folgewirku­ngen des Urteils. Mehr noch als das geschwätzi­ge Füllmateri­al von Ibiza interessie­ren die Abgeordnet­en die Abschrifte­n von Chats des Bundeskanz­lers.

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