Reichweiten
Der Verfassungsgerichtshof zwingt das Justizministerium, das gesamte Ibizavideo ungekürzt dem Untersuchungsausschuss zu übergeben. Das Argument des Hauses, man dürfe nur jene Teile weiterleiten, die dem Ermittlungsakt beiliegen, und müsse darüber hinaus Persönlichkeitsrechte schützen, ließt das Höchstgericht nicht gelten.
Auch wenn das Video vermutlich kaum noch Interessantes enthält, was nicht schon bisher in diversen Publikationen zu lesen war, ist die Entscheidung folgenschwer. Sie übernimmt die Argumentation der Kläger, die darauf hingewiesen hatten, dass sich der Ausschuss auch für politisch relevante Passagen interessiere, nicht nur für jene, die für die strafrechtliche Beurteilung von Bedeutung seien. Nur eine Einschränkung lässt das Gericht gelten: Ermittlungen dürfen durch die Weitergabe nicht gefährdet werden. ie Opposition triumphiert, hofft sie doch auf die Folgewirkungen des Urteils. Mehr noch als das geschwätzige Füllmaterial von Ibiza interessieren die Abgeordneten die Abschriften von Chats des Bundeskanzlers.
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