Draußen darf wieder gesportelt werden
Langlaufen, Eislaufen, Golf und Co.: Ab Montag dürfen Sportstätten wieder öffnen.
Angeblich wurde lange verhandelt, ehe Freitagfrüh auf der Homepage des Sozialministeriums im Text der neuen Covid-verordnung unter „Sport“zu lesen war: „Indoorsportstätten bleiben für Hobbysportlerinnen und -sportler geschlossen. Individualsport im Freien ist weiterhin möglich. Auch Outdoor-sportstätten dürfen wieder betreten werden, der Mindestabstand ist einzuhalten, Mannschaftsund Kontaktsportarten sind nicht erlaubt.“Gültig ist das bereits ab Montag, dem 7. Dezember. Und das heißt, dass eben Sportarten wie Langlaufen (auch auf gespurten Loipen), Eislaufen oder auch Golf wieder erlaubt sind, dass man dazu auch Sportstätten betreten darf – selbst, wenn man dafür durch feste Gebäude gehen muss. Wer allerdings Hoffnungen hegte, auch Ski fahren zu dürfen, dem muss gesagt werden: Ja, man dürfte – aber ohne Lifte. Denn „Lifte und Aufstiegshilfen“werden weiter frühestens ab 24. Dezember öffnen dürfen.
Dass der „Eins-einser“wieder Saison hat, freut den erfolgreichsten weiß-grünen Loipensportler besonders. „Wir dürfen wieder langlaufen“, sagt Alois Stadlober, „zwar nicht in Gruppen und mit genügend Abstand, aber das ist eine große Erleichterung.“Und man reagiert: Neben der Ramsau melden zahlreiche Anlagen von der Hebalm über das Murtal bis in die Oststeiermark (St. Jakob/w.) Bereitschaft, zu spuren.
Im Freien – und mit Abstand – dürften auch die Eisstocksportler wieder zu Werke gehen. Aber, wie Böe-general Michael Brandner sagt: „Die meisten Vereine haben ihre Anlagen schon überdacht ...“