Unternehmer suchen ihre Gäste selbst aus
Ein „Eintritt nur für Geimpfte“ist möglich. Aber auch die „Privatautonomie“hat Grenzen.
Grundsätzlich dürfen sich Unternehmen in Österreich aussuchen, mit wem sie Geschäfte machen wollen. Wenn also beispielsweise ein Hotel oder ein Lokal entscheidet, nur noch Gäste aufnehmen zu wollen, die nachweisen können, bereits eine Covid-Impfung erhalten zu haben, sei das ihr gutes Recht, erklärte die Wiener Juristin Theresa Kamp gegenüber der Kleinen Zeitung im Vorfeld des Impfstarts. Aber diese „Privatautonomie“hat Grenzen: Dort, wo ein Unternehmen Monopolist sei, bestehe prinzipiell ein Zwang, Geschäfte zu machen. So darf das einzige Lebensmittelgeschäft in einem abgelegenen Ort oder die einzige Airline zu einer bestimmten Destination sich nur aus triftigen Gründen weigern, jemanden als Kunden anzunehmen.
Will sich jemand partout nicht impfen lassen und wird dann von einem solchen Geschäft abgelehnt, das auf ein Impfzertifikat besteht, könnte er eine zivilrechtliche Klage einbringen – das Gericht muss dann klären, ob erstens tatsächlich ein Monopol vorliegt und ob zweitens die Ablehnung Ungeimpfter sachlich gerechtfertigt ist. nger gefasst sind die Vorschriften für den Staat: Für ihn gilt der Gleichheitsgrundsatz – will er Vorschriften erlassen, nach denen ein Teil der Bevölkerung anders behandelt wird, so muss er das sachlich begründen. „Je näher ich vom privaten Bereich an den Staat rücke, desto besser müsste ich begründen, nicht Geimpfte von Leistungen auszuschließen“, sagt der Wiener Staatsrechtler Karl Stöger. So sei praktisch undenkbar, dass hoheitliche Vorgänge wie das Ausstellen eines Reisepasses nur Immunisierten vorbehalten werden können. Besonders zu berücksichtigen sei dabei auch, ob es nicht gelindere Alternativen – wie Schnelltests beim Eintritt – gebe.
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