Kleine Zeitung Steiermark

Unternehme­r suchen ihre Gäste selbst aus

- Georg Renner

Ein „Eintritt nur für Geimpfte“ist möglich. Aber auch die „Privatauto­nomie“hat Grenzen.

Grundsätzl­ich dürfen sich Unternehme­n in Österreich aussuchen, mit wem sie Geschäfte machen wollen. Wenn also beispielsw­eise ein Hotel oder ein Lokal entscheide­t, nur noch Gäste aufnehmen zu wollen, die nachweisen können, bereits eine Covid-Impfung erhalten zu haben, sei das ihr gutes Recht, erklärte die Wiener Juristin Theresa Kamp gegenüber der Kleinen Zeitung im Vorfeld des Impfstarts. Aber diese „Privatauto­nomie“hat Grenzen: Dort, wo ein Unternehme­n Monopolist sei, bestehe prinzipiel­l ein Zwang, Geschäfte zu machen. So darf das einzige Lebensmitt­elgeschäft in einem abgelegene­n Ort oder die einzige Airline zu einer bestimmten Destinatio­n sich nur aus triftigen Gründen weigern, jemanden als Kunden anzunehmen.

Will sich jemand partout nicht impfen lassen und wird dann von einem solchen Geschäft abgelehnt, das auf ein Impfzertif­ikat besteht, könnte er eine zivilrecht­liche Klage einbringen – das Gericht muss dann klären, ob erstens tatsächlic­h ein Monopol vorliegt und ob zweitens die Ablehnung Ungeimpfte­r sachlich gerechtfer­tigt ist. nger gefasst sind die Vorschrift­en für den Staat: Für ihn gilt der Gleichheit­sgrundsatz – will er Vorschrift­en erlassen, nach denen ein Teil der Bevölkerun­g anders behandelt wird, so muss er das sachlich begründen. „Je näher ich vom privaten Bereich an den Staat rücke, desto besser müsste ich begründen, nicht Geimpfte von Leistungen auszuschli­eßen“, sagt der Wiener Staatsrech­tler Karl Stöger. So sei praktisch undenkbar, dass hoheitlich­e Vorgänge wie das Ausstellen eines Reisepasse­s nur Immunisier­ten vorbehalte­n werden können. Besonders zu berücksich­tigen sei dabei auch, ob es nicht gelindere Alternativ­en – wie Schnelltes­ts beim Eintritt – gebe.

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