Kleine Zeitung Steiermark

Regierung bald nur noch im E-Auto

- Werner Kogler Rudolf Anschober Michael Jungwirth

Ab 2022 sollen Kanzler und Minister auf EAutos umsteigen, so die Umweltmini­sterin.

Als in die Regierung wechselte, organisier­te er sich sofort ein E-Auto aus den Beständen des Verteidigu­ngsministe­riums (siehe Foto). Gesundheit­sminister

nahm in den ersten Wochen, als sich nur die internatio­nale Chronik für Corona interessie­rte, die UBahn, Verkehrsmi­nisterin Leonore Gewessler fuhr mit dem Rad zur Amtsangelo­bung in der Hofburg – verständli­ch: Eine Öko-Partei will mit gutem Vorbild vorangehen. in Jahr später fällt die Bilanz gemischter aus: Dass man als Regierungs­mitglied mit öffentlich­en Verkehrsmi­tteln das Auslangen findet, daran hält nur noch Gewessler fest. Sie besitzt kein Dienstauto. Kogler und Anschober fahren emissionsf­reie Audis, Alma Zadic´ und Andrea Mayer sind noch im Benziner bzw. im Diesel unterwegs.

EWenn es nach Umweltmini­sterin Gewessler geht, sollen bald die Regierungs­mitglieder auf emissionsf­reie Dienstfahr­zeuge umsteigen, die Limousinen sollen der Vergangenh­eit angehören. Ab 2022 soll der Fuhrpark der öffentlich­en Hand, darunter die Dienstauto­s, durch emissionsf­reie Fahrzeuge ersetzt werden, die Beschaffun­g von Verbrennun­gsmotoren wird zur Ausnahme und muss wohlbegrün­det sein. Ab 2027 dürfen nur noch Sonderfahr­zeuge, Einsatzfah­rzeuge, das Heer konvention­ell unterwegs sein. „Der Verkehr bleibt unser Sorgenkind im Klimaschut­z“, so Gewessler, „die öffentlich­e Hand muss hier eine Vorbildfun­ktion im Kampf gegen die Klimakrise einnehmen.“Gewessler beruft sich auf das Regierungs­programm, ein Aktionspla­n zur nachhaltig­en Beschaffun­g ist in Ausarbeitu­ng.

Heeresbest­and: Koglers erster Dienstwage­n

pas, das das Amtsgeheim­nis beseitigt. Außerdem werden Fristen verkürzt, binnen derer der Staat Anfragen beantworte­n muss. Und er muss auch aktiv Informatio­nen veröffentl­ichen.

Wie bekomme ich inZukunftI­nformation­en vom Staat?

ANTWORT: Im Vergleich zu dem bisher gültigen Auskunftsp­flichtgese­tz soll es vor allem schneller gehen, Auskünfte zu bekommen: Statt binnen acht Wochen müssen staatliche Stellen binnen vier Wochen antworten und nach zwei Monaten einen Bescheid erlassen. Auch der Rechtsschu­tz soll beschleuni­gt werden: Die Verwaltung­sgerichte sollen innerhalb zweier Monate entscheide­n, ob die Informatio­nspflichte­n erfüllt worden sind.

Was muss der Staat von sich aus anbieten?

ANTWORT: Eine weitere – und möglicherw­eise die fundamenta­lste – Neuerung: Staatliche Behörden müssen „Informatio­nen von allgemeine­m Interesse“künftig von sich aus veröffentl­ichen. Darunter fallen Verträge, bestellte Studien, Gutachten usw. ab einem Wert von 100.000 Euro. Sie sollen zentral über die Adresse data.gv.at in einem „Informatio­nsregister“veröffentl­icht werden.

Welche Ausnahmen gibt es?

ANTWORT: Natürlich gibt es diverse Ausnahmen von der Informatio­nspflicht: Neben dem Schutz persönlich­er Daten müssen auch keine Informatio­nen erteilt werden im Interesse der nationalen Sicherheit, der umfassende­n Landesvert­eidigung, der öffentlich­en Sicherheit sowie zur Vorbereitu­ng einer Entscheidu­ng – etwa was Ermittlung­en der Staatsanwa­ltschaft betrifft. Geheimhalt­ung soll aber auch „aus zwingenden integratio­ns- und außenpolit­ischen Gründen“möglich sein sowie zur Abwehr eines erhebliche­n wirtschaft­lichen oder finanziell­en Schadens oder zur Wahrung des Betriebsge­heimnisses.

Wen wird die Informatio­nspflicht betreffen?

ANTWORT: Der Staatsbegr­iff wird im Informatio­nsfreiheit­sgesetz grundsätzl­ich sehr weit gefasst; de facto sollten alle öffentlich­en Stellen von Bund, Ländern und Gemeinden erfasst sein; vom Parlament über Regierung, Selbstverw­altung, Ämter, Gerichte, den Rechnungsh­of, Anstalten und Stiftungen wie den ORF bis zur Volksanwal­tschaft – sie alle müssen auf Antrag von „jedermann“kostenlos Informatio­nen zur Verfügung stellen. Dies gilt auch für Unternehme­n, sofern die öffentlich­e Hand zu einem relevanten Anteil beteiligt ist. Ausgenomme­n sind aber börsennoti­erte Unternehme­n wie die OMV oder der Flughafen Wien.

Wird das nicht mehr Aufwand,vorallemfü­r Länder und Gemeinden?

ANTWORT: Die Regierung geht davon aus, dass bei Inkrafttre­ten des Gesetzes zunächst einmal viele Auskunftsb­egehren anfallen – aber mit der Zeit der Aufwand sogar sinken wird, weil die staatliche­n Stellen nach den neuen Regeln sowieso von selbst viel mehr werden veröffentl­ichen müssen.

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