Regierung bald nur noch im E-Auto
Ab 2022 sollen Kanzler und Minister auf EAutos umsteigen, so die Umweltministerin.
Als in die Regierung wechselte, organisierte er sich sofort ein E-Auto aus den Beständen des Verteidigungsministeriums (siehe Foto). Gesundheitsminister
nahm in den ersten Wochen, als sich nur die internationale Chronik für Corona interessierte, die UBahn, Verkehrsministerin Leonore Gewessler fuhr mit dem Rad zur Amtsangelobung in der Hofburg – verständlich: Eine Öko-Partei will mit gutem Vorbild vorangehen. in Jahr später fällt die Bilanz gemischter aus: Dass man als Regierungsmitglied mit öffentlichen Verkehrsmitteln das Auslangen findet, daran hält nur noch Gewessler fest. Sie besitzt kein Dienstauto. Kogler und Anschober fahren emissionsfreie Audis, Alma Zadic´ und Andrea Mayer sind noch im Benziner bzw. im Diesel unterwegs.
EWenn es nach Umweltministerin Gewessler geht, sollen bald die Regierungsmitglieder auf emissionsfreie Dienstfahrzeuge umsteigen, die Limousinen sollen der Vergangenheit angehören. Ab 2022 soll der Fuhrpark der öffentlichen Hand, darunter die Dienstautos, durch emissionsfreie Fahrzeuge ersetzt werden, die Beschaffung von Verbrennungsmotoren wird zur Ausnahme und muss wohlbegründet sein. Ab 2027 dürfen nur noch Sonderfahrzeuge, Einsatzfahrzeuge, das Heer konventionell unterwegs sein. „Der Verkehr bleibt unser Sorgenkind im Klimaschutz“, so Gewessler, „die öffentliche Hand muss hier eine Vorbildfunktion im Kampf gegen die Klimakrise einnehmen.“Gewessler beruft sich auf das Regierungsprogramm, ein Aktionsplan zur nachhaltigen Beschaffung ist in Ausarbeitung.
Heeresbestand: Koglers erster Dienstwagen
pas, das das Amtsgeheimnis beseitigt. Außerdem werden Fristen verkürzt, binnen derer der Staat Anfragen beantworten muss. Und er muss auch aktiv Informationen veröffentlichen.
Wie bekomme ich inZukunftInformationen vom Staat?
ANTWORT: Im Vergleich zu dem bisher gültigen Auskunftspflichtgesetz soll es vor allem schneller gehen, Auskünfte zu bekommen: Statt binnen acht Wochen müssen staatliche Stellen binnen vier Wochen antworten und nach zwei Monaten einen Bescheid erlassen. Auch der Rechtsschutz soll beschleunigt werden: Die Verwaltungsgerichte sollen innerhalb zweier Monate entscheiden, ob die Informationspflichten erfüllt worden sind.
Was muss der Staat von sich aus anbieten?
ANTWORT: Eine weitere – und möglicherweise die fundamentalste – Neuerung: Staatliche Behörden müssen „Informationen von allgemeinem Interesse“künftig von sich aus veröffentlichen. Darunter fallen Verträge, bestellte Studien, Gutachten usw. ab einem Wert von 100.000 Euro. Sie sollen zentral über die Adresse data.gv.at in einem „Informationsregister“veröffentlicht werden.
Welche Ausnahmen gibt es?
ANTWORT: Natürlich gibt es diverse Ausnahmen von der Informationspflicht: Neben dem Schutz persönlicher Daten müssen auch keine Informationen erteilt werden im Interesse der nationalen Sicherheit, der umfassenden Landesverteidigung, der öffentlichen Sicherheit sowie zur Vorbereitung einer Entscheidung – etwa was Ermittlungen der Staatsanwaltschaft betrifft. Geheimhaltung soll aber auch „aus zwingenden integrations- und außenpolitischen Gründen“möglich sein sowie zur Abwehr eines erheblichen wirtschaftlichen oder finanziellen Schadens oder zur Wahrung des Betriebsgeheimnisses.
Wen wird die Informationspflicht betreffen?
ANTWORT: Der Staatsbegriff wird im Informationsfreiheitsgesetz grundsätzlich sehr weit gefasst; de facto sollten alle öffentlichen Stellen von Bund, Ländern und Gemeinden erfasst sein; vom Parlament über Regierung, Selbstverwaltung, Ämter, Gerichte, den Rechnungshof, Anstalten und Stiftungen wie den ORF bis zur Volksanwaltschaft – sie alle müssen auf Antrag von „jedermann“kostenlos Informationen zur Verfügung stellen. Dies gilt auch für Unternehmen, sofern die öffentliche Hand zu einem relevanten Anteil beteiligt ist. Ausgenommen sind aber börsennotierte Unternehmen wie die OMV oder der Flughafen Wien.
Wird das nicht mehr Aufwand,vorallemfür Länder und Gemeinden?
ANTWORT: Die Regierung geht davon aus, dass bei Inkrafttreten des Gesetzes zunächst einmal viele Auskunftsbegehren anfallen – aber mit der Zeit der Aufwand sogar sinken wird, weil die staatlichen Stellen nach den neuen Regeln sowieso von selbst viel mehr werden veröffentlichen müssen.