Quarantäne verheimlicht
Corona-Positiver empfing Handwerker: verurteilt.
Weil er im Oktober trotz positivem Coronatest samt Quarantäne zwei Handwerker bei sich daheim hatte und diese nicht über seine Infektion informierte, hat sich ein 44-jähriger Selbstständiger vor dem Landesgericht Klagenfurt verantworten müssen. Laut Strafantrag hat er sich immer wieder ohne Mund-Nasen-Schutz in der Nähe der beiden Männer aufgehalten. Der Mann wurde wegen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten zu vier Monaten bedingter Haft und 4500 Euro Geldstrafe verurteilt (nicht rechtskräftig).
Der 44-Jährige gab sich in seiner Einvernahme zerknirscht: „Es tut mir so leid, ich bin nur froh, dass ich niemanden angesteckt habe.“An den Absonderungsbescheid habe er einfach nicht mehr gedacht. Richter Gernot Kugi meinte in seiner Urteilsbegründung, dass es in einer Pandemie wichtig sei, dass jeder seinen Beitrag leistet. Eine Diversion sei nicht infrage gekommen: „Das wäre eine Bagatellisierung.“
Der Angeklagte nahm das Urteil sofort an, Staatsanwalt Stefan Engelbert gab keine Erklärung ab.