Sozialer Umbruch bei
SPÖ und ÖVP beschließen im Landtag den Nachfolger der Mindestsicherung, die Sozialunterstützung. Das steckt hinter der Kritik der Opposition.
Mehrere Stunden debattieren die Landtagsparteien am Dienstag über den Nachfolger der Mindestsicherung. Das und eine Unterbrechung später – ein FPÖ-Bundesrat fand weder Ton noch Thema – waren alle Argumente und Änderungsanträge bekannt. SPÖ und ÖVP beschlossen gegen die Stimmen der Opposition die neue Sozialunterstützung. Diese löst ab 1. Juli die Mindestsicherung, mit Übergangsfrist bis 31. Dezember, ab. „Die Freude über das Gesetz hält sich in Grenzen“, sagte SPSoziallandesrätin Doris Kampus über den „ausgewogenen Kompromiss“. aus den Gesetzeserläuterungen. Konkret: Alleinerzieher sollen 2,65 Millionen Euro zusätzlich erhalten. Weitere 400.000 Euro gibt man aus, weil der Einkommensfreibetrag erhöht wird.
Die Verwaltung muss hingegen 622.000 Euro für das Datenverarbeitungssystem inklusive Personalaufwand aufbringen. Für zusätzliche Bedienstete sind obendrein 1,115 Millionen Euro vorgesehen.
wiederum eine verpasste „Chance, in Not geratene Österreicher in den Mittelpunkt zu stellen“, so Mario Kunasek. Asylberechtigte würden sinngemäß zu leicht zu viel erhalten. Tatsächlich hat der Verfassungsgerichtshof 2019 den Nachweis von Sprachkenntnissen für die volle Unterstützung aus dem Bundesgesetz gestrichen. Somit können, wie bisher, neben Österreichern auch EUBürger und Drittstaatsangehörige um ein „Sozialgeld“ansuchen. Auf Basis der Daten von Jänner 2021 erhalten 15.426 Personen in der Steiermark (darunter 5531 Kinder ) die Mindestsicherung. Davon waren 43,1 Prozent Drittstaatsangehörige (6652 Personen). Weitere 1156 Personen (umgerechnet 7,4 Prozent) stammen aus der EU oder dem europäischen Wirtschaftsraum. Zusammengefasst: Etwas mehr als die Hälfte der Bezieher sind Nicht-Österreicher. Den vollen Betrag, 949,46 Euro im Monat für einen Erwachsenen, erhielten im Jänner nur knapp 26 Prozent aller Bezieher.