Reisen, Impfen, Zutritt: Die wirren Regeln für Genesene
Welche Vorgaben für Genesene gelten, scheint vielfach unklar – sowohl für den Eintritt in Gastronomie und Co. als auch bei Fahrten ins Ausland.
Österreich je positiv PCR-Getesteten. Für den Nachweis, der sechs Monate gilt, ist Bürgerkarte oder Handysignatur nötig.
Wann werden Genesene geimpft?
ANTWORT: Das Gesundheitsministerium empfiehlt wegen der Impfstoffknappheit eine Wartezeit von sechs bis acht Monaten.
Der Absonderungsbescheid gilt also sechs Monate für Eintritte, die Impfung folgt erst nach sechs bis acht Monaten. Müssen Betroffene sich in der Zwischenzeit testen?
ANTWORT: Obwohl es sich um Genesene handelt, ist derzeit nach Ende der Gültigkeit des Absonderungsbescheides und vor Inkrafttreten der Gültigkeit der Impfung (am Tag 22 nach der Spritze) rein rechtlich ein negatives Testergebnis für den Eintritt erforderlich. Alternativ gilt auch ein positiver Antikörper-Bluttest, der nicht älter als drei Monate sein darf.
Ich hatte Covid-19, aber habe wenige bis keine Antikörper, kann ich daher früher geimpft werden?
ANTWORT: Das Gesundheitsministerium verweist darauf, dass aus medizinischer Sicht nichts gegen eine frühere Impfung spricht – auch dann nicht, wenn man ausreichend Antikörper vorweisen kann. Aus fachlichen Gründen dürfen Haus- und Impfärzte also individuell entscheiden und früher impfen.
Wie oft werden Genesene geimpft?
ANTWORT: In der Regel mit nur einer Teilimpfung – sie wirkt Studien zufolge wie ein Turbo
bei Antikörpern. Liegt nach der Infektion kaum ein Schutz vor, kann der Arzt auch entscheiden, dass zusätzlich die zweite Dosis verabreicht wird.
Wie lange gilt die eine Impfung nach der Genesung als Zutritt?
ANTWORT: Grundsätzlich gilt die erste Teilimpfung ab dem 22. Tag nach der Spritze und für maximal drei Monate als Zutrittsberechtigung. Da Genesene derzeit in der Regel nur eine Dosis erhalten, müssen sie zusätzlich zu dieser einen Impfung noch andere Nachweise erbringen. So wird eine Bestätigung benötigt, dass bereits mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf Sars-CoV-2 bzw. ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag. Die Impfung darf laut aktueller Verordnung nicht länger als neun Monate zurückliegen, danach gelten derzeit nur Test- oder Antikörperergebnisse.
Können Genesene ins Ausland reisen?
ANTWORT: Grundsätzlich ja, doch je nach Land müssen die Betroffenen in Quarantäne oder ein negatives Testergebnis vorweisen. Die Regeln sollten sich für Genesene aber in den kommenden Wochen erleichtern: Dann dürfte, heißt es aus dem
Büro von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein, auch im EU-Ausland eine Impfung nach Genesung für die Reisefreiheit innerhalb der Union ausreichen. Der Nachweis auf neutralisierende Antikörper wird für internationale Reisen aus heutiger Sicht jedoch nicht anerkannt, eine Eintragung in den Grünen Pass ist nicht geplant.
Wie erhalte ich mein Attest für den Urlaub auf Englisch?
ANTWORT: Ein derartiges Attest kann der Hausarzt ausstellen. Als Hilfestellung gibt es Blanko-Formulare zum Download – unter anderem bei der Ärztekammer Niederösterreich. Nachweis-Entwürfe im Sinne der 3G-Regel auf Deutsch und Englisch liefert online auch das Gesundheitsministerium.
Wann gelten Antikörper-Bluttests als positiv?
ANTWORT: Da unterschiedliche Verfahren im Einsatz sind, gibt es darauf keine letztgültige Antwort: „Der Schwellenwert, ab dem ein Nachweis über neutralisierende Antikörper seitens der Labore ausgestellt werden kann, ist abhängig vom Test und muss dementsprechend vom jeweiligen Labor angegeben werden“, unterstreicht man seitens des Gesundheitsministeriums. Österreicher gelten mittlerweile als Genesene (Stand: Samstagfrüh). Sie waren nachweislich (nach einem positiven PCR-Test) mit dem Coronavirus infiziert. Tatsächlich dürften es deutlich mehr sein, da bis zu 30 Prozent ihre Infektion mangels Symptomen gar nicht bemerken.