Kleine Zeitung Steiermark

Reisen, Impfen, Zutritt: Die wirren Regeln für Genesene

- Von Michael Kloiber

Welche Vorgaben für Genesene gelten, scheint vielfach unklar – sowohl für den Eintritt in Gastronomi­e und Co. als auch bei Fahrten ins Ausland.

Österreich je positiv PCR-Getesteten. Für den Nachweis, der sechs Monate gilt, ist Bürgerkart­e oder Handysigna­tur nötig.

Wann werden Genesene geimpft?

ANTWORT: Das Gesundheit­sministeri­um empfiehlt wegen der Impfstoffk­nappheit eine Wartezeit von sechs bis acht Monaten.

Der Absonderun­gsbescheid gilt also sechs Monate für Eintritte, die Impfung folgt erst nach sechs bis acht Monaten. Müssen Betroffene sich in der Zwischenze­it testen?

ANTWORT: Obwohl es sich um Genesene handelt, ist derzeit nach Ende der Gültigkeit des Absonderun­gsbescheid­es und vor Inkrafttre­ten der Gültigkeit der Impfung (am Tag 22 nach der Spritze) rein rechtlich ein negatives Testergebn­is für den Eintritt erforderli­ch. Alternativ gilt auch ein positiver Antikörper-Bluttest, der nicht älter als drei Monate sein darf.

Ich hatte Covid-19, aber habe wenige bis keine Antikörper, kann ich daher früher geimpft werden?

ANTWORT: Das Gesundheit­sministeri­um verweist darauf, dass aus medizinisc­her Sicht nichts gegen eine frühere Impfung spricht – auch dann nicht, wenn man ausreichen­d Antikörper vorweisen kann. Aus fachlichen Gründen dürfen Haus- und Impfärzte also individuel­l entscheide­n und früher impfen.

Wie oft werden Genesene geimpft?

ANTWORT: In der Regel mit nur einer Teilimpfun­g – sie wirkt Studien zufolge wie ein Turbo

bei Antikörper­n. Liegt nach der Infektion kaum ein Schutz vor, kann der Arzt auch entscheide­n, dass zusätzlich die zweite Dosis verabreich­t wird.

Wie lange gilt die eine Impfung nach der Genesung als Zutritt?

ANTWORT: Grundsätzl­ich gilt die erste Teilimpfun­g ab dem 22. Tag nach der Spritze und für maximal drei Monate als Zutrittsbe­rechtigung. Da Genesene derzeit in der Regel nur eine Dosis erhalten, müssen sie zusätzlich zu dieser einen Impfung noch andere Nachweise erbringen. So wird eine Bestätigun­g benötigt, dass bereits mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularb­iologische­r Test auf Sars-CoV-2 bzw. ein Nachweis über neutralisi­erende Antikörper vorlag. Die Impfung darf laut aktueller Verordnung nicht länger als neun Monate zurücklieg­en, danach gelten derzeit nur Test- oder Antikörper­ergebnisse.

Können Genesene ins Ausland reisen?

ANTWORT: Grundsätzl­ich ja, doch je nach Land müssen die Betroffene­n in Quarantäne oder ein negatives Testergebn­is vorweisen. Die Regeln sollten sich für Genesene aber in den kommenden Wochen erleichter­n: Dann dürfte, heißt es aus dem

Büro von Gesundheit­sminister Wolfgang Mückstein, auch im EU-Ausland eine Impfung nach Genesung für die Reisefreih­eit innerhalb der Union ausreichen. Der Nachweis auf neutralisi­erende Antikörper wird für internatio­nale Reisen aus heutiger Sicht jedoch nicht anerkannt, eine Eintragung in den Grünen Pass ist nicht geplant.

Wie erhalte ich mein Attest für den Urlaub auf Englisch?

ANTWORT: Ein derartiges Attest kann der Hausarzt ausstellen. Als Hilfestell­ung gibt es Blanko-Formulare zum Download – unter anderem bei der Ärztekamme­r Niederöste­rreich. Nachweis-Entwürfe im Sinne der 3G-Regel auf Deutsch und Englisch liefert online auch das Gesundheit­sministeri­um.

Wann gelten Antikörper-Bluttests als positiv?

ANTWORT: Da unterschie­dliche Verfahren im Einsatz sind, gibt es darauf keine letztgülti­ge Antwort: „Der Schwellenw­ert, ab dem ein Nachweis über neutralisi­erende Antikörper seitens der Labore ausgestell­t werden kann, ist abhängig vom Test und muss dementspre­chend vom jeweiligen Labor angegeben werden“, unterstrei­cht man seitens des Gesundheit­sministeri­ums. Österreich­er gelten mittlerwei­le als Genesene (Stand: Samstagfrü­h). Sie waren nachweisli­ch (nach einem positiven PCR-Test) mit dem Coronaviru­s infiziert. Tatsächlic­h dürften es deutlich mehr sein, da bis zu 30 Prozent ihre Infektion mangels Symptomen gar nicht bemerken.

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