Coronaregeln: Wann die Behörden machtlos sind
Prüfen können die steirischen Gesundheitsämter, anzeigen auch – konkrete Konsequenzen gibt es für Regelsünder aber oft nicht.
be möglich. Im Zweifelsfall müssten später dann Gerichte klären, ob die reine Absichtserklärung bereits ausreiche, um das Unternehmen zu strafen. Die Absicht, die Regeln nicht einzuhalten, sei, meint Winter, bereits auf besagter Homepage ersichtlich.
zu schließen sei aufgrund des Epidemiegesetzes nicht möglich, betont
Müller. Zumindest nicht aufgrund von Verstößen gegen die Coronaregeln: „Eine solche Konsequenz müsste gesetzlich geregelt sein, diese Regelung gibt es aber nicht.“So könne man beispielsweise Lokale nur dann schließen, wenn mehrere Strafverfahren rechtskräftig abgeschlossen wurden.
Was die Coronaregeln angeht, gibt es auch Anzeigen der Behörde, wenn Veranstalter oder Gastronomen die Registrierungen ihrer Kunden auf Anfrage des Amtes nicht vorweisen können: „Damit wäre klar, dass er sich nicht an die Vorgaben hält“, meint Winter. In Graz sei das bisher noch nie vorgekommen, in den Bezirken sind einzelne Fälle bekannt.