Rechtswidrige Lufthansa-Klauseln
Der VKI hat im Auftrag des Sozialministeriums die AUA-Mutter Lufthansa wegen Klauseln in deren Beförderungsbedingungen geklagt. Der OGH befand nun 30 Klauseln für rechtswidrig. Eine davon betraf eine Nachzahlungspflicht für Kunden, die ihre Flüge nicht auf allen Teilstrecken oder nicht in der gebuchten Reihenfolge in Anspruch nahmen.