Sechs Anzeigen gegen gesuchten Verdächtigen
Auch am Wochenende wurde die Suche nach einem vierten Tatverdächtigen im Fall der zu Tode gekommenen 13-Jährigen fortgesetzt. Die Jugendliche wurde (wie berichtet) vergangenen Samstag mutmaßlich sexuell missbraucht und dann leblos in Wien-Donaustadt aufgefunden. Von den vier Tatverdächtigen wurden drei bereits festgenommen, alle Männer stammen aus Afghanistan.
Dem gesuchten 22-Jährigen dürfte im Juni 2018 per Verfahrensanordnung der Verlust seines Aufenthaltsrechts wegen Straffälligkeit mitgeteilt worden sein. Der Mann soll insge
Polizei ermittelt nach Tod von 13-Jähriger vor allem in der afghanischen Community in Wien.
samt sechs Mal polizeilich angezeigt worden sein, unter anderem wegen Suchtmittelhandels, Hehlerei und Körperverletzung. Seit 2018 wurde er Medienberichten zufolge jährlich ein Mal gerichtlich abgeurteilt – offenbar vorwiegend nach dem Suchtmittelgesetz. Außerdem wurde der Mann seit 2018 drei Mal gerichtlich verurteilt und ist damit vorbestraft.
Klar ist: Die Abschiebung des mutmaßlichen vierten Täters wurde bereits 2017 für zulässig erklärt. Offenbar hat der Mann damals beim Bundesverwaltungsgericht gegen die Entscheidung berufen – doch ein Urteil steht bis heute aus. Das Gericht war in dieser Sache gestern nicht erreichbar.
Bedeckt hielten sich die Behörden am Samstag auch, was den Fahndungsfortschritt angeht. So ist unklar, ob es bereits Hinweise gibt, wo sich der 22Jährige aufhält. Dem Vernehmen nach bemüht sich die Polizei vor allem um Informationen aus der afghanischen Community in Wien.
Grundsätzlich laufen die Ermittlungen derzeit wegen Vergewaltigung mit Todesfolge. Aktuell befinden sich zwei am Montag festgenommene gebürtige Afghanen im Alter von 16 und 18 Jahren in der Justizanstalt Josefstadt in U-Haft. Bisherigen Informationen zufolge bestreiten sie, das Mädchen mit Drogen gefügig gemacht und getötet zu haben.
Am Mittwoch hat die Polizei schließlich einen dritten Tatverdächtigen festgenommen. Ob der 23-Jährige ebenfalls in U-Haft genommen wird, dürfte das Landesgericht für Strafsachen am heutigen Sonntag entscheiden.
Der Anrufer hat gesagt: ,In Lassing ist ein Loch in der Erde.‘ Ich musste erst nachschlagen, wo dieses Lassing genau liegt.
über die erste Meldung zum Grubenunglück von 1998