„Pushback“an der Grenze war illegal
Gericht beanstandet das Vorgehen der Polizei.
In einem der Fälle von Pushbacks von Geflüchteten an der südsteirischen Grenze im Vorjahr hat das Landesverwaltungsgericht Steiermark gestern entschieden, dass die Zurückweisung nach Slowenien zu Unrecht erfolgt ist. Ein zurückgeschobener 21-jähriger Marokkaner sei in seinem Recht auf Achtung der Menschenwürde und dem Recht auf ausreichende Dokumentation verletzt worden.
Rechtsanwalt Clemens Lahner reichte die letztlich erfolgreiche Maßnahmenbeschwerde ein, weil sein Mandant und sechs weitere Personen, die am 28. September 2020 in Sicheldorf aufgegriffen wurden, ganz klar um Asyl gebeten hätten und damit vorübergehend aufenthaltsberechtigt gewesen wären. Obwohl er sich kooperativ verhalten habe, musste er nicht nur niederknien, sondern sich auch vor den Behörden vollständig entkleiden. Das Gericht kam auch zum Schluss, „dass ‚PushBacks’ teilweise methodisch Anwendung finden“.
Rechtsanwalt Lahner bezeichnete das Urteil als „deutliche Mahnung an das Innenministerium, die systematische Missachtung des Rechtsstaats schleunigst abzustellen“. Das Erkenntnis des Gerichts schlage ein „wie eine Bombe“, meinte die Asylkoordination Österreich. „Wir reden von systematischen Menschenrechtsverletzungen, menschenunwürdiger Behandlung und Ignorieren rechtsstaatlicher Grundsätze durch die Polizei in Österreich.“