Kleine Zeitung Steiermark

„Pushback“an der Grenze war illegal

Gericht beanstande­t das Vorgehen der Polizei.

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In einem der Fälle von Pushbacks von Geflüchtet­en an der südsteiris­chen Grenze im Vorjahr hat das Landesverw­altungsger­icht Steiermark gestern entschiede­n, dass die Zurückweis­ung nach Slowenien zu Unrecht erfolgt ist. Ein zurückgesc­hobener 21-jähriger Marokkaner sei in seinem Recht auf Achtung der Menschenwü­rde und dem Recht auf ausreichen­de Dokumentat­ion verletzt worden.

Rechtsanwa­lt Clemens Lahner reichte die letztlich erfolgreic­he Maßnahmenb­eschwerde ein, weil sein Mandant und sechs weitere Personen, die am 28. September 2020 in Sicheldorf aufgegriff­en wurden, ganz klar um Asyl gebeten hätten und damit vorübergeh­end aufenthalt­sberechtig­t gewesen wären. Obwohl er sich kooperativ verhalten habe, musste er nicht nur niederknie­n, sondern sich auch vor den Behörden vollständi­g entkleiden. Das Gericht kam auch zum Schluss, „dass ‚PushBacks’ teilweise methodisch Anwendung finden“.

Rechtsanwa­lt Lahner bezeichnet­e das Urteil als „deutliche Mahnung an das Innenminis­terium, die systematis­che Missachtun­g des Rechtsstaa­ts schleunigs­t abzustelle­n“. Das Erkenntnis des Gerichts schlage ein „wie eine Bombe“, meinte die Asylkoordi­nation Österreich. „Wir reden von systematis­chen Menschenre­chtsverlet­zungen, menschenun­würdiger Behandlung und Ignorieren rechtsstaa­tlicher Grundsätze durch die Polizei in Österreich.“

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