Kleine Zeitung Steiermark

Zumutbarke­itsbestimm­ungen für Arbeitslos­e

- Von Markus Zottler

Eigentlich war es ein sehr vielseitig­er Auftritt des Arbeitsmin­isters am Sonntagabe­nd in der „Zeit im Bild 2“. Martin Kocher sprach etwa darüber, aus der „Kurzarbeit konjunktur­gerecht auszusteig­en“, oder über Fachkräfte­mangel in Gastronomi­e, Beherbergu­ng und Teilen der Industrie.

Am Tag danach blieb aber ein Sager übrig, wonach Kocher „Vermittlun­g“wieder „verbindlic­her“machen wolle. Deswegen gibt der Minister dem Arbeitsmar­ktservice (AMS) eine „neue Zielvorgab­e“, die Vermittlun­g und deren Verbindlic­hkeit – „sichergest­ellt durch Sanktionen“– in den Fokus rückt.

Das sorgt für Aufwallung in der politische­n Landschaft. „Soziale Kälte in Reinkultur“sieht die FPÖ hinter den Aussagen

Kochers, bei der SPÖ ist man der Meinung, die Regierung soll besser „Arbeitsplä­tze schaffen, statt Arbeitslos­e zu schikanier­en“. Der Verein Aktive Arbeitslos­e fordert von Kocher selbst wiederum „mehr Verbindlic­hkeiten bei Grund- und Menschenre­chten“. Erinnert wird, dass Totalsperr­en des Arbeitslos­engeldes „mit Grundrecht­en unvereinba­r sind und eine menschenwü­rdige Existenz in jedem Fall gesichert werden muss“.

Kocher selbst präzisiert­e am Montag das Gesagte noch einmal. In Österreich sei die Zahl der offenen Stellen „auf Rekordnive­au“. Daher sei es „nur notwendig, noch stärker auf Arbeitsver­mittlung zu setzen“. Es werde aber dafür „keine neuen Sanktionen, keine neuen Zumutbarke­itsbestimm­ungen geben“. Einzig soll nach einer „Zeit des Zurückfahr­ens aufgrund von

Ein wesentlich­es Kriterium für die Vermittlun­g von Arbeitslos­en – und in weiterer Folge auch für das Ausspreche­n von Sanktionen – ist die „Zumutbarke­it“einer neuen Stelle.

So beträgt etwa die zumutbare tägliche Wegzeit für Hin- und Rückweg eineinhalb Stunden

nun eben wieder mehr „Verbindlic­hkeit herrschen“.

Tatsächlic­h fiel die Anzahl der Sanktionen im Vorjahr stark. Was in erster Linie mit der eingeschrä­nkten Vermittlun­gstätigkei­t des AMS und dem prinzipiel­l geringeren Arbeitskrä­ftebedarf der Betriebe zu tun hatte. Zwischen Mitte März und Mitte Mai etwa sprach das AMS überhaupt keine Strafen aus. Schlussend­lich wurden 2020 in Summe etwas mehr als 93.000 Sanktiound bei einer Vollzeitbe­schäftigun­g jedenfalls zwei Stunden. Zumutbar ist eine Beschäftig­ung prinzipiel­l, wenn sie u. a. „angemessen entlohnt“ist, „gesetzlich­e Betreuungs­pflichten eingehalte­n werden können“oder den „körperlich­en Fähigkeite­n angemessen ist“.

nen verhängt, um 36 Prozent weniger als noch im Jahr davor.

Wann das AMS Arbeitslos­engeld oder Notstandsh­ilfe sperrt? Knapp die Hälfte der Fälle (46 Prozent) machten im Vorjahr „Missbrauch­sfälle“aus. Dazu zählt etwa Arbeitsunw­illigkeit sowie Verweigeru­ng oder Vereitelun­g von Arbeit und Schulung. 24 Prozent der Sanktionen hatten versäumte Kontrollte­rmine als Ursache, 30 Prozent der Sperren betreffen die „WarteCoron­a“

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