Stadt klagt wegen Lastrad in Blauer Zone
Es klingt nach einem kuriosen Rechtsstreit. André Lintschnig, Besitzer mehrerer mehrspuriger Lastenräder, wurde von der Stadt Graz geklagt, Streitwert: 6000 Euro. Er soll es künftig unterlassen, seine Lastenräder in den Kurzparkoder Fußgängerzonen dieser Stadt abzustellen.
Das sei eine „verkehrsfremde Nutzung“, argumentiert Thomas Fischer, Leiter des Straßenamtes. Er hat die Klage als Amtsleiter angeregt, ÖVP und FPÖ haben sie im Stadtsenat bewilligt.
Die Sicht der Stadt: Bei den Lastenrädern handle es sich gar nicht um Lastenräder. Tatsächlich sind die Gefährte von Lintschnig deutlich größer als klassische Lastenräder. Und wenn er sie in der Mariahilfer Straße oder der Klosterwiesgasse abgestellt hat, dienen sie vielen Leuten als Sitzfläche.
Daher sagt die Behörde: Der Hauptzweck der Gefährte ist nicht der eines Lastenrades, das geparkt wird, sonder der eines Parklets – eines Treffpunkts im öffentlichen Raum. Und dafür brauche es eine Genehmigung, aber: „Die politische Mehrheit hat sich per Beschluss generell gegen Parklets ausgesprochen“, so Fischer.
Lintschnig selbst sieht das anders. „Ich möchte meine Lastenräder parken. Laut Parkordnung der Stadt ist klar, dass ich das darf.“Dass, während seine Räder geparkt sind, Leute darauf sitzen, ist für ihn ok. „Ich benutze sie aber für Transporte und verleihe sie auch kostenlos weiter.“
Entscheidend für ihn: „Ich habe vier Jahre lang ein Auto gehabt, das ich auch in der Zone abgestellt habe. Das war nie ein Problem. Mit dem Lastenrad ist es eines?“
Aus dem Rechtsstreit ist nun ein Politikum geworden.