Kleine Zeitung Steiermark

Interview in voller Länge

- Von welchen Entschädig­ungssummen reden wir hier eigentlich? Nähern wir uns den amerikanis­chen Verhältnis­sen?

oder der Rechtsträg­er von einem Krankenhau­s spekuliert aber oft damit, dass Patienten entweder nicht die finanziell­en Mittel haben, um zu klagen, oder keine Rechtsschu­tzversiche­rung oder dass sie nicht die Kraft haben, ein langwierig­es Verfahren durchzuste­hen.

Nein, ganz im Gegenteil. Was in

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Amerika zu viel bezahlt wird, ist bei uns zu wenig. Nehmen wir zum Beispiel jemanden, der sein Bein unter dem Knie durch einen Behandlung­sfehler verliert. Dafür gibt es etwa 35.000 Euro Schmerzeng­eld. Hinzu kommt noch Pflegegeld – das macht viel aus, aber das ist für Dinge, die man als Gesunder nie gebraucht hätte. Querschnit­tgelähmt mit Schmerzen bekommt man, wenn man vorher gesund war, pauschal um die 250.000 Euro. Und sollte Ihre Mutter durch den Behandvers­icherung lungsfehle­r eines Arztes sterben und Sie wohnen nicht im gleichen Haushalt, dann haben Sie nur Anspruch auf die Begräbnisk­osten, sofern keine grobe Fahrlässig­keit zum Tod geführt hat. Zum Vergleich: In Italien erhalten Hinterblie­bene in diesen Fällen etwa 200.000 Euro. Teuer wird es für Versicheru­ngen nur, wenn es um Pflegegeld oder Verdienste­ntgang geht.

Bei einem Gerichtsve­rfahren kommen schnell hohe Kosten zu

Fast alle, die zu mir kommen, haben eine Rechtsschu­tzversiche­rung. Wer mittellos ist, hat auf Basis der Verfahrens­hilfe Anspruch auf eine kostenlose Rechtsvert­retung vor Gericht. Ohne Rechtsschu­tzversiche­rung oder Verfahrens­hilfe vor Gericht zu gehen, ist nicht empfehlens­wert. Hier besteht ein hohes Prozesskos­tenrisiko, das man mit den Klienten auf jeden Fall besprechen muss.

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ADOBE STOCK (7) ELMAR GUBISCH Auch Mängel im Aufklärung­sgespräch des Arztes mit seinem Patienten können schwere Folgen haben sammen, auf denen man sitzen bleibt, wenn man verliert. Das muss man sich leisten können.
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Karin Prutsch ist Rechtsanwä­ltin in Graz und auf Medizinrec­ht spezialisi­ert
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