Kleine Zeitung Steiermark

Keine Ausnahme: Auch geimpfte Eltern müssen mit dem Freitesten warten

- Verena Schaupp

bleiben aber noch bis 7. August als Kontaktper­sonen der Kategorie 2 verkehrsbe­schränkt.

„Wir verstehen das nicht. Das Kind hat keine Symptome, wir haben negative Antigentes­ts gemacht. Aber eine behördlich­e Freitestun­g mittels PCR-Test ist für uns nicht möglich“, sagt der

Vater. „Die Herabstufu­ng auf K 2 ist schon eine Sonderrege­lung, wenn jemand geimpft oder genesen ist, aber im gleichen Haushalt lebt“, erklärt die Grazer Gesundheit­samtsleite­rin Eva Winter. Und: „Antigentes­ts sind von der Aussagekra­ft limitiert.“Außerdem könnten auch Geimpfte Überträger sein, gerade bei der sehr ansteckend­en Delta-Variante.

Daher müssen die betroffene­n Eltern die Inkubation­szeit abwarten und dürfen sich nicht frühzeitig freitesten. „Sie können ja auch den Sicherheit­sabstand zum Kleinkind nicht einhalten“, so Winter. Die Eltern verweisen darauf, dass ihr Sohn eine sehr geringe Virenlast aufweist. Antwort: „Die Vorgaben werden nicht auf jeden Fall immer gleich zutreffen.“

Übrigens, bei Clustern in Diskotheke­n wurden zuletzt alle Besucher als K 1 eingestuft. Der Grund: „Tanzen, singen, schreiend unterhalte­n – das Ansteckung­srisiko ist enorm, wie wir gesehen haben“, sagt Winter.

Kind (4) ist infiziert, geimpfte Eltern nicht. Die Regeln bleiben aber streng.

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