Keine Ausnahme: Auch geimpfte Eltern müssen mit dem Freitesten warten
bleiben aber noch bis 7. August als Kontaktpersonen der Kategorie 2 verkehrsbeschränkt.
„Wir verstehen das nicht. Das Kind hat keine Symptome, wir haben negative Antigentests gemacht. Aber eine behördliche Freitestung mittels PCR-Test ist für uns nicht möglich“, sagt der
Vater. „Die Herabstufung auf K 2 ist schon eine Sonderregelung, wenn jemand geimpft oder genesen ist, aber im gleichen Haushalt lebt“, erklärt die Grazer Gesundheitsamtsleiterin Eva Winter. Und: „Antigentests sind von der Aussagekraft limitiert.“Außerdem könnten auch Geimpfte Überträger sein, gerade bei der sehr ansteckenden Delta-Variante.
Daher müssen die betroffenen Eltern die Inkubationszeit abwarten und dürfen sich nicht frühzeitig freitesten. „Sie können ja auch den Sicherheitsabstand zum Kleinkind nicht einhalten“, so Winter. Die Eltern verweisen darauf, dass ihr Sohn eine sehr geringe Virenlast aufweist. Antwort: „Die Vorgaben werden nicht auf jeden Fall immer gleich zutreffen.“
Übrigens, bei Clustern in Diskotheken wurden zuletzt alle Besucher als K 1 eingestuft. Der Grund: „Tanzen, singen, schreiend unterhalten – das Ansteckungsrisiko ist enorm, wie wir gesehen haben“, sagt Winter.
Kind (4) ist infiziert, geimpfte Eltern nicht. Die Regeln bleiben aber streng.