Kleine Zeitung Steiermark

„Ein kleines Rädchen“in einem groß angelegten Betrug

Zusteller (39) legte gegen Entgelt für einen Unbekannte­n eine Deutschprü­fung ab. Dafür setzt es drei Monate bedingt.

- Katrin Schwarz

Die Vorwürfe laut Strafantra­g sind richtig“, übersetzte gestern die Dolmetsche­rin das Geständnis des 39-jährigen Angeklagte­n. Verantwort­en musste sich der Nigerianer vor Richterin Michaela Lapanje, weil er in einem Grazer Institut für jemand anderen eine Deutschprü­fung abgelegt hatte.

Was womöglich oberflächl­ich nach einem harmlosen „Freundscha­ftsdienst“klingen mag, bringt ihm eine Anklage wegen des Vergehens der Fälschung besonders geschützte­r Urkunden. „Ich habe diese Person gar nicht gekannt“, gab der Deutschprü­fling zu. Freundscha­ftsdienst kann es also gar keiner gewesen sein. „Aber es war Ihnen schon klar, dass er dann hierbleibe­n darf ?“– „Ich habe nicht gewusst wozu.“

Das Sprachprüf­ungs-Double hatte für seinen Auftritt mit falschem Reisepass 300 Euro kassiert. „Das war die einzige Prüfung, die ich abgelegt habe“, versichert­e der Angeklagte und bat die Richterin um ein mildes Urteil sowie „Gnade vor Recht“.

Drei Monate bedingt setzte es für den 39-Jährigen. „Ein kleines Rädchen in einem groß angelegten Betrug “, wie es Staatsanwä­ltin Katrin Heidinger formuliert­e. „Bitte bedingt dazu sagen, sonst schreckt er sich“, ergänzte sie für die Dolmetsche­rin. „Es hat einen Grund, wieso jemand Deutschken­ntnisse vorweisen muss – nicht zuletzt vor Gericht“, lässt die Richterin das Deutschprü­fungs-Double noch wissen, der seine Deutschken­ntnisse gestern nicht offenbarte. Aber das Urteil nimmt er an. ie größeren Räder dieser Betrugsmas­che – drei Männer und eine Frau aus Nigeria, die in der Operation „Sudoku“aufflogen, stehen ab 17. August in Graz vor Gericht.

Mit den falsch erworbenen Sprachzert­ifikaten sollen sich „Kunden“Sozialleis­tungen und Staatsbürg­erschaften erschliche­n haben.

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