Mit Youtube-Anleitung Bankomat gesprengt
Rumäne (41) erbeutete mit Komplizen bei Bankomatsprengung in Bärnbach 174.790 Euro. Er wurde zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt.
elektronisch gesprengt. Der Geldausgabeautomat explodierte daraufhin nach innen ins Bankfoyer und das Geld flatterte zu Boden. Das Foyer brachen die beiden mit Nageleisen auf und mussten quasi nur mehr Geld in den Rucksack stopfen. 174.790 Euro bekamen sie zusammen, bis der Feueralarm losging. Ein paar Tausender blieben liegen.
„Sie haben nach der Aktenlage einen guten Leumund und jetzt kommen Sie auf die Idee, einen Bankomaten zu sprengen?“, wollte Richter Helmut Wlasak die Beweggründe des 41-Jährigen nachvollziehen.
Sein Freund und späterer Komplize hätte „eine Idee gehabt, womit man Geld machen kann“, so der Angeklagte. „Er meinte, man kann sich das auf Youtube anschauen.“Dann sei er mit einem Kastl Sprengstoff gekommen.
„Er hat Zugang zu Sprengstoff ? Da läuten bei Ihnen nicht die Alarmglocken?“, so der Richter. Für die Sprengung wurde exakt die richtige Dosierie rung verwendet, sodass die Scheine nicht zerstört wurden. Was entweder für die Einschulung via Youtube spricht oder doch auf Erfahrung schließen lässt. „Wir sind für die Zündung vier bis fünf Meter weggegangen“, erinnerte sich der Angeklagte. „Warum nicht weiter weg?“, hackte der Richter nach. – „Das Kabel war so lang“, scheint es dem Angeklagten logisch. „Aber im Youtube-Video blieb das Geld in der Kassette“– also doch nicht ganz nach Plan.
Rund 80.000 kassierte er, 40.000 Euro schenkte er seinem Vater in Rumänien, damit er die Fassade des Hauses renovieren kann. Vom Geld ist kaum noch etwas da. Heute schäme er sich sehr für die Tat, erklärte der Angeklagte glaubhaft: „Dieses Geld hat mein Leben zerstört, ich habe die ganze Zeit mit Angst gelebt.“
Das nicht rechtskräftige Urteil des Schöffengerichts: Zweieinhalb Jahre Haft wegen des gewerbsmäßig schweren Diebstahls durch Einbruch. „Es ist trotz allem Schwerkriminalität, erläutert Richter Helmut Wlasak. „Das sind Wild-West-Manieren, die nicht zu akzeptieren sind, auch wenn es einmalig war.“Mildernd: das Geständnis.
Sein Kollege wurde bereits im Jänner zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt, das Urteil wurde jedoch aufgehoben.
M it der Frage nach Sonne und Urlaub braucht man Wolfgang Schwartz eher nicht zukommen. Für den Leiter des Referats „Wahlen“bei der Stadt Graz spielt es das derzeit nicht, im Gegenteil: Seit bekannt wurde, dass die Bürger der Landeshauptstadt schon am 26. September ihr Kreuzerl machen werden, rotieren Schwartz und sein Team. Mit bangem Blick auf die Pandemie und die Entwicklung der Coronazahlen fällt die Vorbereitung auf die GrazWahl so umfassend und heikel aus wie noch nie.
Denn mit einem Irrglauben räumt Schwartz gleich vorweg auf: „Selbst wenn die Coronazahlen dramatisch steigen sollten, die Graz-Wahl kann man nicht verschieben. Also jedenfalls nach aktueller Gesetzeslage nicht, denn sobald der Urnengang ausgeschrieben ist, muss er auch durchgeführt werden.“Auf den Einwand hin, dass die steirischen Gemeinderatswahlen 2020 aber sehr wohl wegen Corona verschoben wurden, meint Schwartz: „Das war eine Notverordnung, da hat das Land andere Kompetenzen als die Stadt Graz.“
Die schwierigen Vorbereitungen laufen daher auf Hochtouren. Im Fokus die Frage: Wie kann die Wahl möglichst sicher ablaufen? „Als Basis dient uns der Hygieneleitfaden, den ja das Land Steiermark für die Gemeinderatswahlen 2020 ausgearbeitet hat“, so Schwartz. Demnach sollten Wähler nicht nur einen Mund-Nasen-Schutz tragen, sondern auch einen eigenen Kugelschreiber mitnehmen.
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