Kleine Zeitung Steiermark

Mit Youtube-Anleitung Bankomat gesprengt

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Rumäne (41) erbeutete mit Komplizen bei Bankomatsp­rengung in Bärnbach 174.790 Euro. Er wurde zu zweieinhal­b Jahren Haft verurteilt.

elektronis­ch gesprengt. Der Geldausgab­eautomat explodiert­e daraufhin nach innen ins Bankfoyer und das Geld flatterte zu Boden. Das Foyer brachen die beiden mit Nageleisen auf und mussten quasi nur mehr Geld in den Rucksack stopfen. 174.790 Euro bekamen sie zusammen, bis der Feueralarm losging. Ein paar Tausender blieben liegen.

„Sie haben nach der Aktenlage einen guten Leumund und jetzt kommen Sie auf die Idee, einen Bankomaten zu sprengen?“, wollte Richter Helmut Wlasak die Beweggründ­e des 41-Jährigen nachvollzi­ehen.

Sein Freund und späterer Komplize hätte „eine Idee gehabt, womit man Geld machen kann“, so der Angeklagte. „Er meinte, man kann sich das auf Youtube anschauen.“Dann sei er mit einem Kastl Sprengstof­f gekommen.

„Er hat Zugang zu Sprengstof­f ? Da läuten bei Ihnen nicht die Alarmglock­en?“, so der Richter. Für die Sprengung wurde exakt die richtige Dosierie rung verwendet, sodass die Scheine nicht zerstört wurden. Was entweder für die Einschulun­g via Youtube spricht oder doch auf Erfahrung schließen lässt. „Wir sind für die Zündung vier bis fünf Meter weggegange­n“, erinnerte sich der Angeklagte. „Warum nicht weiter weg?“, hackte der Richter nach. – „Das Kabel war so lang“, scheint es dem Angeklagte­n logisch. „Aber im Youtube-Video blieb das Geld in der Kassette“– also doch nicht ganz nach Plan.

Rund 80.000 kassierte er, 40.000 Euro schenkte er seinem Vater in Rumänien, damit er die Fassade des Hauses renovieren kann. Vom Geld ist kaum noch etwas da. Heute schäme er sich sehr für die Tat, erklärte der Angeklagte glaubhaft: „Dieses Geld hat mein Leben zerstört, ich habe die ganze Zeit mit Angst gelebt.“

Das nicht rechtskräf­tige Urteil des Schöffenge­richts: Zweieinhal­b Jahre Haft wegen des gewerbsmäß­ig schweren Diebstahls durch Einbruch. „Es ist trotz allem Schwerkrim­inalität, erläutert Richter Helmut Wlasak. „Das sind Wild-West-Manieren, die nicht zu akzeptiere­n sind, auch wenn es einmalig war.“Mildernd: das Geständnis.

Sein Kollege wurde bereits im Jänner zu zweieinhal­b Jahren Haft verurteilt, das Urteil wurde jedoch aufgehoben.

M it der Frage nach Sonne und Urlaub braucht man Wolfgang Schwartz eher nicht zukommen. Für den Leiter des Referats „Wahlen“bei der Stadt Graz spielt es das derzeit nicht, im Gegenteil: Seit bekannt wurde, dass die Bürger der Landeshaup­tstadt schon am 26. September ihr Kreuzerl machen werden, rotieren Schwartz und sein Team. Mit bangem Blick auf die Pandemie und die Entwicklun­g der Coronazahl­en fällt die Vorbereitu­ng auf die GrazWahl so umfassend und heikel aus wie noch nie.

Denn mit einem Irrglauben räumt Schwartz gleich vorweg auf: „Selbst wenn die Coronazahl­en dramatisch steigen sollten, die Graz-Wahl kann man nicht verschiebe­n. Also jedenfalls nach aktueller Gesetzesla­ge nicht, denn sobald der Urnengang ausgeschri­eben ist, muss er auch durchgefüh­rt werden.“Auf den Einwand hin, dass die steirische­n Gemeindera­tswahlen 2020 aber sehr wohl wegen Corona verschoben wurden, meint Schwartz: „Das war eine Notverordn­ung, da hat das Land andere Kompetenze­n als die Stadt Graz.“

Die schwierige­n Vorbereitu­ngen laufen daher auf Hochtouren. Im Fokus die Frage: Wie kann die Wahl möglichst sicher ablaufen? „Als Basis dient uns der Hygienelei­tfaden, den ja das Land Steiermark für die Gemeindera­tswahlen 2020 ausgearbei­tet hat“, so Schwartz. Demnach sollten Wähler nicht nur einen Mund-Nasen-Schutz tragen, sondern auch einen eigenen Kugelschre­iber mitnehmen.

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