Druckausübung wegen „Babyelefanten“-Verstoß
Gruppe hielt sich nicht an Abstandsregeln, Polizei schritt ein. Gegen die Anzeige wollte einer „patschert“intervenieren.
Es war im April 2020, als noch der berühmte „Babyelefant“bei Treffen galt. Auf einem belebten Platz in Graz stand eine Gruppe bei einem Bierchen zusammen, unterschritt aber den 1-Meter-Abstand. „Irgendein A... mit einem Feldstecher hat uns angezeigt“, war sich einer aus der Gruppe damals sicher. Jedenfalls schritt deshalb die Polizei ein. Die Gruppe hat die Amtshandlung der Exekutive als „ziemlich harsch empfunden, man drohte uns sogar mit Festnahme“. So weit kam es nicht, eine
Anzeige sollte reichen, um Vernunft einkehren zu lassen.
Aber der Käse war damit noch nicht gegessen: „Zwei Tage später rief der Angeklagte am Privathandy des Inspektors an und übte Druck aus, dass die Anzeige gegen ihn und seine Freunde eingestellt werden soll“, erläutert Staatsanwältin Elisabeth Kirchmair am Straflandesgericht. Später probierte der Mann (er ist Beamter, hat ein rechtswissenschaftliches Studium) es per SMS nochmals, aber seine Überzeugungsarbeit fruchtete bei der Polizei nicht. „Das war versuchte Bestimmung zum Missbrauch der Amtsgewalt“, fasst die Staatsanwältin zusammen.
„Sie kennen doch als Beamter das Gesetz, dass es für die Polizei eine Anzeigepflicht gibt“, sagt Richter Erik Nauta zum Beschuldigten. Dieser gibt die
„Druckausübung“zu, „es war patschert von mir“, gesteht er. Der bislang Unbescholtene („ich bedaure mein Fehlverhalten“) wird zu einer Geldstrafe verdonnert (12.600 Euro). ronie der Geschichte allerdings: Das Verwaltungsstrafverfahren wegen des Verstoßes gegen den „Babyelefanten“Abstand wurde gegen alle Personen der Gruppe eingestellt. „Mit Geduld hätten Sie sich also viel erspart“, findet Richter Nauta abschließend. Dem Angeklagten bleibt nur, ein resignatives „Richtig“hinzuzufügen.
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