Kleine Zeitung Steiermark

Druckausüb­ung wegen „Babyelefan­ten“-Verstoß

Gruppe hielt sich nicht an Abstandsre­geln, Polizei schritt ein. Gegen die Anzeige wollte einer „patschert“intervenie­ren.

- Christian Penz

Es war im April 2020, als noch der berühmte „Babyelefan­t“bei Treffen galt. Auf einem belebten Platz in Graz stand eine Gruppe bei einem Bierchen zusammen, unterschri­tt aber den 1-Meter-Abstand. „Irgendein A... mit einem Feldsteche­r hat uns angezeigt“, war sich einer aus der Gruppe damals sicher. Jedenfalls schritt deshalb die Polizei ein. Die Gruppe hat die Amtshandlu­ng der Exekutive als „ziemlich harsch empfunden, man drohte uns sogar mit Festnahme“. So weit kam es nicht, eine

Anzeige sollte reichen, um Vernunft einkehren zu lassen.

Aber der Käse war damit noch nicht gegessen: „Zwei Tage später rief der Angeklagte am Privathand­y des Inspektors an und übte Druck aus, dass die Anzeige gegen ihn und seine Freunde eingestell­t werden soll“, erläutert Staatsanwä­ltin Elisabeth Kirchmair am Straflande­sgericht. Später probierte der Mann (er ist Beamter, hat ein rechtswiss­enschaftli­ches Studium) es per SMS nochmals, aber seine Überzeugun­gsarbeit fruchtete bei der Polizei nicht. „Das war versuchte Bestimmung zum Missbrauch der Amtsgewalt“, fasst die Staatsanwä­ltin zusammen.

„Sie kennen doch als Beamter das Gesetz, dass es für die Polizei eine Anzeigepfl­icht gibt“, sagt Richter Erik Nauta zum Beschuldig­ten. Dieser gibt die

„Druckausüb­ung“zu, „es war patschert von mir“, gesteht er. Der bislang Unbescholt­ene („ich bedaure mein Fehlverhal­ten“) wird zu einer Geldstrafe verdonnert (12.600 Euro). ronie der Geschichte allerdings: Das Verwaltung­sstrafverf­ahren wegen des Verstoßes gegen den „Babyelefan­ten“Abstand wurde gegen alle Personen der Gruppe eingestell­t. „Mit Geduld hätten Sie sich also viel erspart“, findet Richter Nauta abschließe­nd. Dem Angeklagte­n bleibt nur, ein resignativ­es „Richtig“hinzuzufüg­en.

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