Zwischen Rettung und Bedrohung
Die Freiheit der Meinungsäußerung gilt auch für Ärzte, die die Gefährlichkeit von Covid-19 relativieren?
Das Inserat hat Wellen geschlagen, vor allem Wellen der Empörung unter Ärzten. Wie eine Pressekonferenz, auf der der Leiter der Familienmedizin an der MedUni Wien die Folgen von Corona mit jenen von Influenza und Zigarettenrauch verglich. Nicht wirklich ein Beitrag zur Erhöhung der Impfbereitschaft, wenn selbst ein ärztlicher Leiter sich skeptisch äußert und zu den Initiatoren des „Außerparlamentarischen Corona Untersuchungsausschusses“zählt. Jener „Ausschuss“, der in einem Inserat
Masken als nutzlos und Covid19-Impfungen als „nicht verantwortungsvoll geprüfte Zwangsimpfung“bezeichnete. Alles in allem Wasser auf den Mühlen von Impfgegnern, aber auch eine Bestätigung für jene, die an der Sicherheit der Impfung zweifeln. Daran ändert auch nichts, dass sich die MedUni davon distanzierte und darauf verwies, dass dieser Arzt in der Diagnose und Therapie von Viruserkrankungen alles andere als ein Experte ist.
Aber was nützen solche Verweise? Was nützt es, wenn gleichzeitig Experten drauf hinweisen, dass ein Mund-NasenSchutz die Ausbreitung von Covid-19 reduzieren kann und die Impfung nicht Bedrohung, sondern Rettung ist? „Arzt ist Arzt und wenn sogar Ärzte beim Nutzen-Risiko-Verhältnis der Impfung zweifeln, werden sie ihre Gründe haben“, schreiben viele Leserinnen.
Ob ein Arzt wie jener von der MedUni Zweifel äußern darf ? Ja, er darf, hat gestern das Verwaltungsgericht Wien mit Hinweis auf die Freiheit der Meinungsäußerung und die Freiheit der Wissenschaft befunden. Die Wiener Ärztekammer hatte zuvor anderes befunden und eine Disziplinarstrafe von 5000 Euro verhängt.
Bleibt die Frage, wer da außer dem Virus wirklich siegte oder siegen wird. Oder ob es am Ende nur Verlierer geben wird.