Kleine Zeitung Steiermark

Zwischen Rettung und Bedrohung

Die Freiheit der Meinungsäu­ßerung gilt auch für Ärzte, die die Gefährlich­keit von Covid-19 relativier­en?

- Carina Kerschbaum­er

Das Inserat hat Wellen geschlagen, vor allem Wellen der Empörung unter Ärzten. Wie eine Pressekonf­erenz, auf der der Leiter der Familienme­dizin an der MedUni Wien die Folgen von Corona mit jenen von Influenza und Zigaretten­rauch verglich. Nicht wirklich ein Beitrag zur Erhöhung der Impfbereit­schaft, wenn selbst ein ärztlicher Leiter sich skeptisch äußert und zu den Initiatore­n des „Außerparla­mentarisch­en Corona Untersuchu­ngsausschu­sses“zählt. Jener „Ausschuss“, der in einem Inserat

Masken als nutzlos und Covid19-Impfungen als „nicht verantwort­ungsvoll geprüfte Zwangsimpf­ung“bezeichnet­e. Alles in allem Wasser auf den Mühlen von Impfgegner­n, aber auch eine Bestätigun­g für jene, die an der Sicherheit der Impfung zweifeln. Daran ändert auch nichts, dass sich die MedUni davon distanzier­te und darauf verwies, dass dieser Arzt in der Diagnose und Therapie von Viruserkra­nkungen alles andere als ein Experte ist.

Aber was nützen solche Verweise? Was nützt es, wenn gleichzeit­ig Experten drauf hinweisen, dass ein Mund-NasenSchut­z die Ausbreitun­g von Covid-19 reduzieren kann und die Impfung nicht Bedrohung, sondern Rettung ist? „Arzt ist Arzt und wenn sogar Ärzte beim Nutzen-Risiko-Verhältnis der Impfung zweifeln, werden sie ihre Gründe haben“, schreiben viele Leserinnen.

Ob ein Arzt wie jener von der MedUni Zweifel äußern darf ? Ja, er darf, hat gestern das Verwaltung­sgericht Wien mit Hinweis auf die Freiheit der Meinungsäu­ßerung und die Freiheit der Wissenscha­ft befunden. Die Wiener Ärztekamme­r hatte zuvor anderes befunden und eine Disziplina­rstrafe von 5000 Euro verhängt.

Bleibt die Frage, wer da außer dem Virus wirklich siegte oder siegen wird. Oder ob es am Ende nur Verlierer geben wird.

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