Der halb fertige Rohbau als Sanierungsfall
Nach Bauträger-Konkurs: Familie bleibt mit halb fertigem Haus über und muss wohl den Rohbau sanieren. Und: Tipps von Experten.
Gerald Gollenz kennt den Bauträger und das Projekt Lichtensternweg, über das wir gestern berichtet haben. „Ich habe versucht, auf den Bauträger einzuwirken – leider ohne Erfolg“, sagt der ImmobilienspartenChef der Wirtschaftskammer. Was er aber betont: „Über das Bauträgervertragsgesetz sind dort die Käufer eigentlich gut abgesichert“, wenngleich nun Mehrkosten bei der Fertigstellung anfallen können, wie er einräumt. Allgemein sagt „Ich bin über die Wirtschaftskammer gerne bereit, den Geschädigten zu helfen.“
Aber wie kann man als Laie verhindern, Opfer solcher schwarzen Bauträger-Schafe zu werden? Das Wichtigste ist ein Hintergrundcheck, sagen die beiden Anwälte Manuel Fähnrich und Benjamin Sartori unabhängig voneinander. Beide sind unter anderem auf Bauträger- und Vertragsrecht spezialisiert. Die entscheidende Frage: Wer sind die Gesellschafter und Geschäftsführer beim Bauträger? Für eine schnelle Recherche empfiehlt Fähnrich „das online frei zugängliche FirmenABC“, wobei auf Basis der Ergebnisse eine aktuelle Firmenbuchabfrage anzuraten ist.
Hat man den Namen, kann man ihn in der Edikt-Datei suchen: Unter www.edikte.justiz.at kann man dann abfragen, „ob es schon Konkurse gibt, die mit dem Namen in Zusammenhang stehen“, so Sartori. Im aker: tuellen Fall, den wir aus medienrechtlichen Gründen nicht nennen können, findet man allein seit 2018 drei Insolvenzfälle.
Eine zusätzliche Möglichkeit: „Eine Bonitätsabfrage beim Kreditschutzverband“, so Fähnrich. Wobei sich in einem Punkt alle einig sind: Wenn es jemand auf Betrug anlegt, „hat man in der Regel wenig Chancen“, so Gollenz.
„Aber das gilt für alle Branchen.“