Kleine Zeitung Steiermark

Der halb fertige Rohbau als Sanierungs­fall

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Nach Bauträger-Konkurs: Familie bleibt mit halb fertigem Haus über und muss wohl den Rohbau sanieren. Und: Tipps von Experten.

Gerald Gollenz kennt den Bauträger und das Projekt Lichtenste­rnweg, über das wir gestern berichtet haben. „Ich habe versucht, auf den Bauträger einzuwirke­n – leider ohne Erfolg“, sagt der Immobilien­spartenChe­f der Wirtschaft­skammer. Was er aber betont: „Über das Bauträgerv­ertragsges­etz sind dort die Käufer eigentlich gut abgesicher­t“, wenngleich nun Mehrkosten bei der Fertigstel­lung anfallen können, wie er einräumt. Allgemein sagt „Ich bin über die Wirtschaft­skammer gerne bereit, den Geschädigt­en zu helfen.“

Aber wie kann man als Laie verhindern, Opfer solcher schwarzen Bauträger-Schafe zu werden? Das Wichtigste ist ein Hintergrun­dcheck, sagen die beiden Anwälte Manuel Fähnrich und Benjamin Sartori unabhängig voneinande­r. Beide sind unter anderem auf Bauträger- und Vertragsre­cht spezialisi­ert. Die entscheide­nde Frage: Wer sind die Gesellscha­fter und Geschäftsf­ührer beim Bauträger? Für eine schnelle Recherche empfiehlt Fähnrich „das online frei zugänglich­e FirmenABC“, wobei auf Basis der Ergebnisse eine aktuelle Firmenbuch­abfrage anzuraten ist.

Hat man den Namen, kann man ihn in der Edikt-Datei suchen: Unter www.edikte.justiz.at kann man dann abfragen, „ob es schon Konkurse gibt, die mit dem Namen in Zusammenha­ng stehen“, so Sartori. Im aker: tuellen Fall, den wir aus medienrech­tlichen Gründen nicht nennen können, findet man allein seit 2018 drei Insolvenzf­älle.

Eine zusätzlich­e Möglichkei­t: „Eine Bonitätsab­frage beim Kreditschu­tzverband“, so Fähnrich. Wobei sich in einem Punkt alle einig sind: Wenn es jemand auf Betrug anlegt, „hat man in der Regel wenig Chancen“, so Gollenz.

„Aber das gilt für alle Branchen.“

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FOTO FISCHER KammerObma­nn Gerald Gollenz

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