Ungenießbares Fleisch und Lkw voll Knochen
„Gammelfleisch-Prozess“in Graz fortgesetzt und noch einmal vertagt. Auch für einen Zeugen ist die Sache noch nicht ausgestanden.
wurden. Der Hintergrund: Knochen sind eine andere Abfallkategorie als Schweinehälften, sie dürfen nicht vermischt werden. Und für angelieferte Knochen werden die Schlachtbetriebe bezahlt, die Entsorgung von Schweinehälften müssen sie selber zahlen.
Im Zeugenstand behauptete ein Fahrer der ehemaligen TKV (Tierkörperverwertung) gestern, er habe nie gesehen, dass in seinen oder anderen Knochen-Containern Schweinehälften angeliefert wurden. Auch nach Belehrung durch Richter Gerhard Leitgeb, dass auf Falschaussage drei Jahre Haft stehen, bleibt er dabei. Und er habe auch nie mit jemandem darüber geredet.
Verteidiger Gerald Ruhri warnt ihn, dass „in Zeiten wie diesen viele Gespräche nicht mehr so privat sind, wie sie scheinen“. Er bleibt dabei. Sein Gesprächspartner sagt als Zeusorgt ge, es sei so ein „Kaffeegespräch“gewesen. Nun ja: Der Gesprächspartner ist ein Freund des Angeklagten und hat das Kaffeegespräch mit dem Handy aufgenommen.
Der Verteidiger spielt diese Aufnahme vor, der Fahrer schüttelt den Kopf: „Des bin net i!“Währenddessen erzählt eine Stimme, die genau so klingt wie er, genau das, was er bestreitet, gesagt zu haben: Erst seit diesem Fall habe sich die Praxis geändert. Der Fahrer lässt auch die Chance aus, die ihm der Richter gibt, seine Aussage zu überdenken. „Des wor i net!“
Der Zeuge darf mit Post vom Staatsanwalt rechnen, in der es um falsche Beweisaussage geht. „Ich verstehe nicht, warum er nicht die Wahrheit sagt, es passiert ihm ja nichts“, sagt der Angeklagte. Der Prozess wird für weitere Zeugen vertagt.