Kleine Zeitung Steiermark

Wie lange der Kündigungs­verzicht greift

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Befristete Wohnungsmi­etverträge kann man selbstvers­tändlich verlängern – für mindestens drei Jahre. Wer nach der Verlängeru­ng feststellt, dass er doch lieber gleich ausziehen möchte, muss wissen, dass rechtlich ein Kündigungs­verzicht gilt: „Die Kündigung ist erst nach Ablauf eines Jahres mit einer dreimonati­gen Kündigungs­frist möglich,“heißt es bei der Mietervere­inigung Steiermark.

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ADOBESTOCK Details in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrif­t „Konsument“.
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