Wie lange der Kündigungsverzicht greift
Befristete Wohnungsmietverträge kann man selbstverständlich verlängern – für mindestens drei Jahre. Wer nach der Verlängerung feststellt, dass er doch lieber gleich ausziehen möchte, muss wissen, dass rechtlich ein Kündigungsverzicht gilt: „Die Kündigung ist erst nach Ablauf eines Jahres mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist möglich,“heißt es bei der Mietervereinigung Steiermark.