Nach Heiratsantrag Kugeln abgefeuert
„Hohes Gericht, mir tut alles leid“: Grazer schoss mit Gaspistole im Stiegenhaus, eine Kugel traf Fenster eines Nachbarn.
Mit drei Vorstrafen ist der angeklagte Grazer (29) bereits am Straflandesgericht bekannt: „In der Vergangenheit hatte er im Zusammenspiel mit Alkohol öfter ein Problem“, versucht sein Verteidiger zu erklären. „Danach war er auf einem guten Weg, bis er leider wieder umgekippt ist.“
Umgekippt ist sein Mandant im September: Laut Anklage hat er damals mit einer Gaspistole in seinem Stiegenhaus herumgeschossen und dabei zwei Personen gefährdet. Die Waffe hatte er trotz Waffenverbots, die einschreitenden Beamten versuchte er zu verletzten. Am Straflandesgericht versucht er gar nicht, Ausreden aufzutischen: „Hohes Gericht, mit tut alles leid. Ich bin schuldig zu allen Punkten“, sagt er reumütig.
„Wenn man bei einem Wohnhaus durch die Gegend schießt, ist Ihnen schon klar, dass man jemanden treffen kann?“, findet Richter Hanspeter Draxler. – „Ja.“Das Motiv des Beschuldigten für die Schussabgabe? „Die Situation hat sich hochgeschaukelt. Es war aber auch eine Provokation von meinem Freund. Wir kannten uns drei Monate, waren die besten Freunde. Dann gestand er mir, dass er schwul sei, und machte mir einen Heiratsantrag.“Den Antrag wies er ab, stattdessen wurde geschossen. Eine Stahlkugel traf ein Fenster, hinter dem gerade ein Mann stand, der aber nicht verletzt wurde. Dieser erzählt beim Prozess, dass die Scheibe immer noch kaputt sei. „Wollen Sie 150 Euro dafür vom Angeklagten?“, fragt der Richter. – „Es ist mir lieber, wenn er es gleich selbst repariert ...“ie eigenhändige Reparatur wird der Grazer nicht erledigen können. Weil: Verurteilung. Zehn Monate Haft plus fünf Monate (aus einer widerrufenen bedingten Strafe). „Das Urteil fällt deshalb so milde aus, weil Sie ein reumütiges und umfassendes Geständnis abgelegt haben“, begründet der Richter.
D