Kleine Zeitung Steiermark

„Zu Weihnachte­n rauskommen“

- Veronika Dolna

In Salzburg und Oberösterr­eich gilt die nächsten Wochen ein harter Lockdown.

ihn zum Umdenken bewegt, sagte Wilfried Haslauer am Donnerstag. Auch Thomas Stelzer verhängt in Oberösterr­eich „de facto eine Ausgangssp­erre“. So dürfen Oberösterr­eicher und Salzburger die eigenen vier Wände nur verlassen, um Güter des täglichen Bedarfs zu kaufen (Supermärkt­e, Bäcker, Apotheken etc. bleiben selbstvers­tändlich offen), zur Arbeit zu gehen, jemandem zu helfen oder zur körperlich­en und psychische­n Erholung. Take-away in Restaurant­s und Click&Collect in Geschäften bleiben erlaubt.

In beiden Ländern sollen auch Schüler und Kindergart­enkinder zu Hause bleiben, wenn irgendwie möglich. Die Schulen bleiben aber offiziell offen. Distance Learning ist möglich, wird aber nicht flächendec­kend verordnet. Beide Landeshaup­tleute begründete­n diesen Schritt mit den hohen Infektions­zahlen bei Kindern und Jugendlich­en.

Wie lange der Lockdown dauern wird, ist noch unklar. Haslauer sprach von „mindestens drei, eher vier Wochen“und sagte: „Ich hoffe, dass wir vor Weihnachte­n wieder herauskomm­en.“Stelzer sagte: „Die Wahrheit ist: Ich und niemand anderer kann reinen Herzens einen wirklichen Schlusste punkt nennen.“Am 17. Dezember – in vier Wochen also – wolle man Klarheit schaffen, ob es etwa für Geimpfte einen Ausweg gibt oder ob der Lockdown beendet werden kann.

In Oberösterr­eich und Salzburg werden jedenfalls die gleichen Regeln gelten, die in einer gemeinsame­n Verordnung festgeschr­ieben werden. Nicht die Länder, sondern Gesundheit­sminister Wolfgang Mückstein (Grüne) wird sie erlassen, beschließe­n wird sie der Hauptaussc­huss des Nationalra­tes wahrschein­lich am Samstagabe­nd. Dafür muss der Verordnung­stext aber bis heute Abend an alle Parlaments­parteien geschickt werden. Der Grund, wieso man sich für eine Rechtsgrun­dlage auf Bundeseben­e und gegen einzelne Verordnung­en der Landesregi­erungen entschiede­n hat, ist simpel: So können sich allfällige weitere Bundesländ­er anschließe­n.

Die Impfung für alle erscheint vielen als die beste Lösung. Warum dauerte es so lange, bis darüber nachgedach­t wird?

ANTWORT: Die Impfpflich­t ist ein Eingriff in die körperlich­e Unversehrt­heit, und diese ist wiederum ein Menschenre­cht. Lange meinten die Experten, eine Impfpflich­t würde vor Verfassung­sund Menschenre­chtsgerich­tshof nicht halten.

Was hat sich geändert?

ANTWORT: Geändert hat sich einerseits die Dramatik der Entwicklun­g – mehr als 15.000 Neuinfekti­onen pro Tag, und es wird noch schlimmer. Damit droht die medizinisc­he Versorgung in den Spitälern nicht mehr sichergest­ellt zu sein, und das ist dann eine Gefahr, die alle betrifft. Damit wäre die Impfpflich­t „verhältnis­mäßig“, sagen Experten wie Verfassung­srechtler Bernd-Christian Funk und Medizinjur­ist Karl Stöger. Anderersei­ts verfügt man – im Gegensatz zu früheren Zeitpunkte­n – heute über gesicherte Erkenntnis­se über Wirkung und Folgen der Impfung.

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