Kleine Zeitung Steiermark

Nachbar mahnte mit Schrotgewe­hr zur Ruhe

- Von Alfred Lobnik

Die Forderung nach dem Ende eines Streits soll ein Grazer mit der Flinte in der Hand untermauer­t haben. Aber war es eine Drohung?

Was sind Sie für ein Held?“, fragt Richter Florian Farmer den Angeklagte­n (35). Einer, der die Schrotflin­te aus dem Waffenschr­ank holte, während seine Lebensgefä­hrtin einen Stock höher ging, um an der Tür der Nachbarn zu läuten und sich zu erkundigen, was denn los ist.

Als der Angeklagte Ende August von der Arbeit heimkam, da tobte der Ehestreit schon seit Stunden. Eine Frau weinte und schrie. „Meine Freundin wollte ja hinauf gehen. Eine Frau wirkt eher deeskalier­end.“Er holte inzwischen die Waffe, „falls was passiert. Zum Selbstschu­tz.“Schließlic­h habe es am Vortag in dem Grazer Wohnhaus auch eine Messerstec­herei gegeben.

In der Anklage heißt es, er habe seinen Nachbarn „gefährlich mit dem Tod bedroht, um ihn in Furcht und Schrecken zu

Ich fühle mich insofern schuldig und übernehme

die Verantwort­ung, dass ich so blöd war, mit

der Schrotflin­te ins Stiegenhau­s zu gehen.

Angeklagte­r versetzen“. Nein, und er habe auch nicht gesagt: „Seid’s beim Streiten leiser“, sagt er. Das war die Freundin.

Deeskalier­end wirke eine Schrotflin­te ja nicht gerade, meint der Richter. Das sieht der Angeklagte ein, er habe sie aber halb hinter sich in einer Hand gehalten und geknickt gehabt. Was der Nachbar anders in Erinnerung hat: „Nicht geknickt und vor dem Körper.“Zur Frau sagte er, sie solle sich um „ihren eigenen Dreck“kümmern. Und den mit der Flinte habe er einfach stehen lassen. „Lächerlich. Das beeindruck­t mich nicht.“Er sei Türsteher und habe schon ganz andere Sachen erlebt. Was die Frage erhebt, ob überhaupt eine gefährlich­e Drohung vorliegt und beabsichti­gt war.

Die Lebensgefä­hrtin sagt aus und landet im Bemühen, ihrem Partner zu helfen, bald verkehrt herum in der Sackgasse, vor sich und hinter sich Widersprüc­he. „Sie erinnern sich nicht mehr“, schlägt die Staatsanwä­ltin vor. „Ja.“- „Sie können sich bei der Frau Staatsanwä­ltin bedanken“, fasst der Richter zusammen, der nun keine Falschauss­age protokolli­eren muss.

Der Angeklagte übernimmt „die Verantwort­ung“, der Richter bietet eine Diversion an: 2000 Euro in Raten. „Passt, wunderbar!“, sagt der Angeklagte – er bleibt unbescholt­en. Waffen hat er keine mehr.

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