Nachbar mahnte mit Schrotgewehr zur Ruhe
Die Forderung nach dem Ende eines Streits soll ein Grazer mit der Flinte in der Hand untermauert haben. Aber war es eine Drohung?
Was sind Sie für ein Held?“, fragt Richter Florian Farmer den Angeklagten (35). Einer, der die Schrotflinte aus dem Waffenschrank holte, während seine Lebensgefährtin einen Stock höher ging, um an der Tür der Nachbarn zu läuten und sich zu erkundigen, was denn los ist.
Als der Angeklagte Ende August von der Arbeit heimkam, da tobte der Ehestreit schon seit Stunden. Eine Frau weinte und schrie. „Meine Freundin wollte ja hinauf gehen. Eine Frau wirkt eher deeskalierend.“Er holte inzwischen die Waffe, „falls was passiert. Zum Selbstschutz.“Schließlich habe es am Vortag in dem Grazer Wohnhaus auch eine Messerstecherei gegeben.
In der Anklage heißt es, er habe seinen Nachbarn „gefährlich mit dem Tod bedroht, um ihn in Furcht und Schrecken zu
Ich fühle mich insofern schuldig und übernehme
die Verantwortung, dass ich so blöd war, mit
der Schrotflinte ins Stiegenhaus zu gehen.
Angeklagter versetzen“. Nein, und er habe auch nicht gesagt: „Seid’s beim Streiten leiser“, sagt er. Das war die Freundin.
Deeskalierend wirke eine Schrotflinte ja nicht gerade, meint der Richter. Das sieht der Angeklagte ein, er habe sie aber halb hinter sich in einer Hand gehalten und geknickt gehabt. Was der Nachbar anders in Erinnerung hat: „Nicht geknickt und vor dem Körper.“Zur Frau sagte er, sie solle sich um „ihren eigenen Dreck“kümmern. Und den mit der Flinte habe er einfach stehen lassen. „Lächerlich. Das beeindruckt mich nicht.“Er sei Türsteher und habe schon ganz andere Sachen erlebt. Was die Frage erhebt, ob überhaupt eine gefährliche Drohung vorliegt und beabsichtigt war.
Die Lebensgefährtin sagt aus und landet im Bemühen, ihrem Partner zu helfen, bald verkehrt herum in der Sackgasse, vor sich und hinter sich Widersprüche. „Sie erinnern sich nicht mehr“, schlägt die Staatsanwältin vor. „Ja.“- „Sie können sich bei der Frau Staatsanwältin bedanken“, fasst der Richter zusammen, der nun keine Falschaussage protokollieren muss.
Der Angeklagte übernimmt „die Verantwortung“, der Richter bietet eine Diversion an: 2000 Euro in Raten. „Passt, wunderbar!“, sagt der Angeklagte – er bleibt unbescholten. Waffen hat er keine mehr.