Ein geschmierter Smiley und ein aggressives Putzmittel
Sprayer beschmierte Gartenzäune, Kinderspielgeräte, Wohnwagen und Kirchengelände. Inspiriert haben ihn Freunde.
Spraydosen hat der 16-Jährige Steirer zur Verhandlung am Grazer Straflandesgericht nicht mitgebracht, dafür aber ein halbes Geständnis. Auf die Frage von Richterin Kornelia Philipp („So, da haben wir uns ein bissl ausgetobt und Graffiti gesprüht?“) wirft er ein „Ja, teilweise schuldig“hin. Denn: Mit einem geschmierten Smiley auf einer Kirche will er nichts zu tun haben. „Das muss wer anderes gewesen sein ...“In der näheren Umgebung des Kirchplatzes hat der Jugendliche aber ohnehin genug Botschaften hinterlassen, zu denen er geständig ist: Gartenzäune, Bänke, Wände, Kinderrutschen und wippen, ein Hinweisschild der Pfarre. Und einen Wohnwagen eines Pensionisten. Der erzählt bei der Verhandlung, dass der Spray ein relativ hohes Mindesthaltbarkeitsdatum aufweise: „1500 Euro sind mein Schaden am Wohnwagen. Ein Nachbar hat zweimal versucht, den Spray runterzuputzen. Das funktionierte nicht. Dann holte er einen Spezialreiniger – der war zu aggressiv, jetzt ist der ganze Lack auch weg ...“
„War das cool für Sie, das Sprayen?“, fragt die Richterin den Sprayer. Das weiß er nicht mehr so recht. Was er weiß: „Mich haben zwei Freunde durch ihre Graffitis inspiriert. Ich wusste aber nicht, dass die Menschen darunter leiden, wenn ich spraye.“
Leider hat der Steirer schon mehrmals bei der Polizei angeschrieben, einmal kam er vor Gericht mit einer Diversion davon. Wenig später sprühte er dann. „Wären Sie mit einem Bewährungshelfer einverstanden?“, fragt ihn die Richterin. – „Ja!“– „Wissen Sie, was das ist?“– „Nein!“eim Urteil kommt dem 16-Jährigen dann vermutlich kein Smiley mehr in den Sinn: Wegen schwerer Sachbeschädigung wird er verurteilt: zwei Monate bedingt – nicht rechtskräftig.
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