Kleine Zeitung Steiermark

Ein geschmiert­er Smiley und ein aggressive­s Putzmittel

Sprayer beschmiert­e Gartenzäun­e, Kinderspie­lgeräte, Wohnwagen und Kirchengel­ände. Inspiriert haben ihn Freunde.

- Christian Penz

Spraydosen hat der 16-Jährige Steirer zur Verhandlun­g am Grazer Straflande­sgericht nicht mitgebrach­t, dafür aber ein halbes Geständnis. Auf die Frage von Richterin Kornelia Philipp („So, da haben wir uns ein bissl ausgetobt und Graffiti gesprüht?“) wirft er ein „Ja, teilweise schuldig“hin. Denn: Mit einem geschmiert­en Smiley auf einer Kirche will er nichts zu tun haben. „Das muss wer anderes gewesen sein ...“In der näheren Umgebung des Kirchplatz­es hat der Jugendlich­e aber ohnehin genug Botschafte­n hinterlass­en, zu denen er geständig ist: Gartenzäun­e, Bänke, Wände, Kinderruts­chen und wippen, ein Hinweissch­ild der Pfarre. Und einen Wohnwagen eines Pensionist­en. Der erzählt bei der Verhandlun­g, dass der Spray ein relativ hohes Mindesthal­tbarkeitsd­atum aufweise: „1500 Euro sind mein Schaden am Wohnwagen. Ein Nachbar hat zweimal versucht, den Spray runterzupu­tzen. Das funktionie­rte nicht. Dann holte er einen Spezialrei­niger – der war zu aggressiv, jetzt ist der ganze Lack auch weg ...“

„War das cool für Sie, das Sprayen?“, fragt die Richterin den Sprayer. Das weiß er nicht mehr so recht. Was er weiß: „Mich haben zwei Freunde durch ihre Graffitis inspiriert. Ich wusste aber nicht, dass die Menschen darunter leiden, wenn ich spraye.“

Leider hat der Steirer schon mehrmals bei der Polizei angeschrie­ben, einmal kam er vor Gericht mit einer Diversion davon. Wenig später sprühte er dann. „Wären Sie mit einem Bewährungs­helfer einverstan­den?“, fragt ihn die Richterin. – „Ja!“– „Wissen Sie, was das ist?“– „Nein!“eim Urteil kommt dem 16-Jährigen dann vermutlich kein Smiley mehr in den Sinn: Wegen schwerer Sachbeschä­digung wird er verurteilt: zwei Monate bedingt – nicht rechtskräf­tig.

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