Kleine Zeitung Steiermark

Lockdown ab Montag, Impfpflich­t ab Februar

- Von Christina Traar

Das Land muss erneut zusperren, die Schulen bleiben offen. Mückstein wie auch der Kanzler entschuldi­gen sich bei Bevölkerun­g.

sterreich geht am Montag in seinen vierten bundesweit­en Lockdown. Darauf haben sich Bundesregi­erung und Landeshaup­tleute nach stundenlan­gen Beratungen bei einer Konferenz am Tiroler Achensee geeinigt. Lokale, Hotels, Freizeitei­nrichtunge­n und Geschäfte werden wieder schließen.

„Dieser Schritt ist uns nicht leicht gefallen“, versichert­e Bundeskanz­ler Alexander Schallenbe­rg (ÖVP). Von einer „Zumutung“sprach Gesundheit­sminister Wolfgang Mückstein (Grüne). Doch nur so lasse sich die vierte Welle brechen. Allein gestern wurden 15.809 Neuinfekti­onen und 48 Tote verzeichne­t.

20 Tage lang darf der eigene Wohnbereic­h ab Montag nur mehr aus jenen Gründen verlassen werden, die auch in den bisherigen Lockdowns gegolten haben – unter anderem für den Weg zur Arbeit, zum Einkaufen oder um sich zu bewegen, Treffen mit einzelnen Bezugspers­onen bleiben erlaubt.

Wer gegen diese Auflagen verstößt, dem sollen künftig höhere Strafen drohen. Auch die Kontrollen werden verschärft. Nach zehn Tagen Lockdown will die Regierung evaluieren, doch schon jetzt steht fest: Am 13. Dezember werden Gastro, Handel usw. ausschließ­lich für Geimpfte und Genesene öffnen. Der Lockdown für Ungeimpfte wird dann fortgesetz­t. Oberösterr­eich bleibt wie geplant bis 17. Dezember im Lockdown.

Nachdem die Impfung laut Schallenbe­rg weiterhin „der einzige Weg heraus aus dem Teufelskre­is ist“, soll diese ab Februar 2022 verpflicht­end sein. Damit wäre Österreich der erste Staat in der Europäisch­en Union, in dem eine generelle Corona-Impfpflich­t gilt. Dieser Schritt sei notwendig, weil „sich viele im Land unsolidari­sch verhalten“. Laut Mückstein werde eine entspreche­nde Einführung gewissenha­ft geprüft, Impfverwei­gerern sollen dann empfindlic­he Strafen drohen. Der sogenannte dritte Stich, also die dritte CoronaImpf­ung, kann künftig bereits nach vier statt sechs Monaten bezogen werden. Wien hatte diese Frist bereits verkürzt.

Bezüglich der Schulen hatte es im Vorfeld der Einigung Verwirrung gegeben. Diese sollen

geplant ab Februar 2022

nach vier Monaten möglich Gültigkeit ohne dritten Stich auf 7 Monate verkürzt (gilt ab 1. Februar 2022)

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APA Schallenbe­rg und Mückstein verkündete­n die Maßnahmen mit den Landeschef­s Ludwig und Platter

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