Impfpflicht wirft viele Fragen auf
Für wen sie gelten soll, wie hoch die Strafen sein dürfen und ob es eine Befristung gibt, beschäftigt die Juristen.
Ab 1. Februar soll die neue Impfpflicht für die Corona-Impfung gelten. „Gemeinsam mit Sozialpartnern und Zivilgesellschaft“sollen die Details erarbeitet und im Wege eines ordentlichen Begutachtungsverfahrens noch einmal kritisch hinterfragt werden. Verfassungsjuristen haben im Vorfeld grundsätzlich grünes Licht gegeben. So bewerten Experten die rechtlichen Fragen:
Worauf ist zu achten, damit die Impfpflicht rechtlich hält?
ANTWORT: Die rechtliche Basis für die Impfpflicht wird durch ein Impfgesetz geschaffen. Man muss darauf achten, dass die Regelung nicht unverhältnismäßig wird, dass also im Fall der Missachtung keine unverhältnismäßigen Strafen drohen, sagt Verfassungsjurist Peter Bußjäger. Eine „zwangsweise Vorführung“etwa wäre denkbar, Geldstrafen in empfindlicher Höhe – mehrere Hundert Euro – möglich, das belegten jüngste Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR).
Kann wiederholt gestraft werden?
ANTWORT: Davon gehen Verfassungsjurist Bußjäger und Medizinjuristen wie Karl Stöger aus, auch wenn das aus der bisherigen Rechtssprechung nicht klar ableitbar ist. Stöger weist darauf hin, dass wie bei allen Verwaltungsstrafen im Fall der Nichteinbringung auch eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt werden kann. Eine „primäre Freiheitsstrafe“sei nicht denkbar.
Ist die Impfpflicht auch vertretbar, wenn es einmal ein gutes Medikament gibt?
ANTWORT: Eher nein, sagt Bußjäger. Eine zeitliche Befristung wäre daher eventuell sinnvoll.
Worauf ist in der Begründung der Impfpflicht zu achten?
ANTWORT: Es sei immer eine Gesamtabwägung zu treffen zwischen dem öffentlichen Interesse einerseits und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit andererseits. Bußjäger verweist auf die Experten, die die Impfung als wirksam und notwendig erachten, um nicht weiter von einem Lockdown in den nächsten zu taumeln. Die Nebenwirkungen würden für überschaubar gehalten.
Wer kann sich von der Impfpflicht befreien, und welcher Nachweis wird nötig sein?
ANTWORT: Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, weil der Schaden größer wäre als der Nutzen. Eine Bestätigung des Hausarztes wird dafür möglicherweise nicht reichen. Stöger sieht im Amtsarzt die geeignete Stelle für die Entscheidung, dieser sei zuständig für Vorgaben des Staates und könne die Bestätigung des Hausarztes überprüfen.
Ändert sich durch die Impfpflicht etwas an der Haftung?
ANTWORT: Nein. Anspruch gegenüber dem Staat auf Leistungen nach dem Impfschadengesetz hat man schon jetzt, weil die Corona-Impfung eine „empfohlene“Impfung ist.
Gilt die Impfpflicht auch für Ausländer, die sich in Österreich aufhalten?
ANTWORT: Für jeden, der in Österreich einen Hauptwohnsitz hat, in jedem Fall, sagt Bußjäger. Aber es könnte sich theoretisch die Frage erheben, wie man mit Touristen oder Dienstreisenden umgehe. Weder er noch Stöger gehen jedoch davon aus,