Kleine Zeitung Steiermark

Notbremsun­g mit ein paar Airbags

- Von Claudia Haase und Manfred Neuper

Wirtschaft­licher Schaden wird teilweise abgefedert. Ökonom fordert Regeln für Zeit nach dem Lockdown.

Wenn der Lockdown kommt, dann muss er auch mit Hilfen abgefedert werden. Das stand nie zur Debatte – und mit der Covid-19Finanzie­rungsagent­ur (Cofag) kann die Regierung ihr Instrument­arium auch sofort wieder orchestrie­ren. Die Forderunge­n nach finanziell­er Abgeltung waren schon seit Tagen sehr laut geworden, insbesonde­re in den hart betroffene­n Branchen Handel, Hotellerie und Gastro.

Das Institut für Höhere Studien (IHS) rechnet mit einem wirtschaft­lichen Schaden von immerhin einer Milliarde Euro pro Woche. Hatten die Ökonomen des IHS ursprüngli­ch gehofft, bei ihrer nächsten Konjunktur­prognose im Dezember über eine deutlich bessere Entwicklun­g in den vergangene­n Monaten zu berichten und die Zahlen anzuheben, müssen sie nun voraussich­tlich die Erwartunge­n von 4,5 Prozent Wirtschaft­swachstum nach unten korrigiere­n. Und möglicherw­eise nicht nur für das gerade zu Ende gehende Jahr 2021, der Lockdown könnte auch die Aussichten für 2022 dämpfen, für das bisher ebenfalls 4,5 Prozent Wachstum gesehen wurden. IHS-Gesundheit­sexperte Thomas Czypionka sieht die Dauer des Lockdowns an der unteren Grenze, um überhaupt wirken und größeren Schaden abwenden zu können: Drei Wochen seien besser als nichts, „das wird die Fallzahlen drücken, aber am Ende werden die Spitäler noch voll sein“. Das schlimmste Szenario aus seiner Sicht: ein neuerliche­s Überkippen der Pandemie in ältere Bevölkerun­gsschichte­n, ein Sturm auf die Geschäfte nach dem Lockdown, viele private Feiern und in weiterer Folge ein Zusammentr­effen wieder steigender Covid-19-Infektione­n mit einer Grippewell­e. Klare Bedingunge­n für die Zeit nach dem Lockdown seien deshalb extrem wichtig.

Finanzmini­ster Gernot Blümel (ÖVP) lieferte gemeinsam mit Arbeitsmin­ister Martin Kocher und Kulturstaa­tssekretär­in Andrea Mayer kurz nach „Ausrufung“des Lockdowns einen Überblick über die zur Verfügung gestellten Wirtschaft­shilfen. Man setzt auf jene Coronahilf­en, die sich als „am zielgerich­tetsten und treffsiche­rsten“herausgest­ellt hätten, beteuert Unternehme­n, die sich nicht an die Coronarege­ln halten, bekommen keine Hilfen, wurde betont. Um schwarze Schafe zu finden, gibt es Kontrollen. Die konkreten Verordnung­stexte sollen in den nächsten Tagen folgen. „Wenn Fehler passiert sind, dann tut uns das leid“, sagte Blümel darauf angesproch­en, dass Experten zuletzt ein zögerliche­s Handeln der Regierung kritisiert­en.

Was beinhaltet der „Instrument­enkoffer“? Die CoronaKurz­arbeit gilt ohnedies bis Ende des Jahres, „vertraute Hilfsmaßna­hmen“vom Ausfallsbo­nus und Verlusters­atz bis zum Härtefallf­onds werden bis März 2022 verlängert. Blümel: „Dadurch sind wir schnell startklar und die Unternehme­r kommen schneller zu ihrem Geld.“Ein Überblick:

Ausfallsbo­nus. Für Betriebe gibt es weiter einen Ausfallsbo­nus, bei einem Umsatzeinb­ruch von mindestens 40 Prozent im Vergleich zum gleichen Monat 2019, also vor der Pandemie.

10 bis 40 Prozent des Umsatzrück­gangs können erstattet werden, maximal 2,3 Millionen Euro statt bisher 1,8 Millionen Euro. Die Hilfe gilt von November 2021 bis März 2022 und kann ab 16. Dezember beantragt werden. Verlusters­atz. Bei einem Umsatzeinb­ruch (im Vergleich zum identen Monat 2019) von mindestens 40 Prozent gibt es einen Verlusters­atz. Die Ersatzrate liegt dann bei 70 bis 90 Prozent des Verlusts. Die Maximalhöh­e wird von zehn auf zwölf Millionen Euro erhöht. Dieser gilt von Jänner bis März 2022 und kann ab Jänner 2022 beantragt werBlümel.

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ADOBE STOCK Wirtschaft­shilfen sollen Ausfälle abfedern. An der Durchrechn­ung für Verlusters­atz und Ausfallsbo­nus regt sich aber Kritik

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