Land verliert
820.000 Euro Förderung muss das Land nach Niederlage vor Höchstgericht zahlen. Neos beklagen Schaden für Steuerzahler von 152.000 Euro.
Es ist ein komplexes Rechtsverfahren, in dem das Land am Ende eine juristische Niederlage einstecken musste. Eine, die ins Geld geht: Mehr als 152.000 Euro an Verfahrenskosten und Zinszahlungen muss das Land schlucken – und mit ihm der steirische Steuerzahler. Gegenstand des Streites war der Bau einer Kinderkrippe mit zwei Gruppen in Graz-Wetzelsdorf im Jahr 2017. Das Land unter der damaligen Bildungslandesrätin Ursula Lackner (SPÖ) förderte das Vorhaben im Rahmen der Kindergartenoffensive mit 820.000 Euro. Ein üblicher Vorgang.
Unüblich war allerdings, dass die Förderzusage Ende 2017 widerrufen wurde. Zu einem Zeitpunkt, als der Bau zu 84 Prozent bereits fertiggestellt war. Warum? Der Baustart hatte sich verzögert, der Bauträger konnte den mit dem Land vereinbarten Zeitplan nicht einhalten und die Endabrechnung nicht mit 31. Dezember 2017 vorlegen.
Das nahm man beim Land zum Anlass, die Förderzusage zurückzunehmen. Eine Mitte Jänner 2018 vorgelegte Abrechnung wurde nicht mehr akzeptiert. Für Neos-Klubchef Niko Swatek unfassbar: „Statt dem Ausbau von Kindergärten Priorität einzuräumen, wurden Erbauer von der damaligen Bildungslandesrätin Lackner einfach im Regen stehen gelassen.“Dass dieses Vorgehen dann auch juristisch nicht hält, sei das Tüpfelchen auf dem i: „Leidtragende sind die Steirerinnen und Steirer, die nun auch zusätzlich die entstandenen Prozesskosten tragen müssen.“
Lackner sagt nur so viel: „Der Fall wurde von der Abteilung 6 in Zusammenarbeit mit dem
kann man das vergeben? „Der Motorradfahrer hatte nicht die geringste Chance auszuweichen. Er starb an den direkten Unfallfolgen. Die Verantwortung liegt ausschließlich bei Ihnen.“So fasst der Richter die Gutachten zusammen.
D
er Schuldspruch wegen mille, das ist mehr als ein Glas grob fahrlässiger Tötung ist zu viel. Das sind zwei Flaschen nur noch Formsache. „Nachher Wein, Mischungen, Bier. „Ich fragen immer alle: Wie konnte weiß es nicht“, sagt er. Seither das passieren?“, sagt der Richter. hat er keinen Tropfen mehr getrunken. „Ich sage es Ihnen: Wenn Und er wird auch man betrunken mit dem Auto nichts mehr trinken, „schon gar fährt, ist man mit einer Waffe nicht, wenn ich mit dem Auto unterwegs.“Die Staatsanwältin fahre“. fordert eine „einschneidende Z u spät. Ein Leben ausgelöscht, Strafe“zur Abschreckung, weil viele zerstört – nichts mancherorts betrunken zu fahren, ist wieder gut zu machen. Er hat noch immer zum „guten vor der Verhandlung die Angehörigen Ton“gehöre. Der Richter verhängt um Verzeihung gebeten. zehn Monate Haft, sechs Wie macht man das? Und davon bedingt.
Die nächsten Vorstellungen finden am 14., 15., 16., 20., 21., 22.,
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