Kleine Zeitung Steiermark

Land verliert

- Von Gerald Winter-Pölsler

820.000 Euro Förderung muss das Land nach Niederlage vor Höchstgeri­cht zahlen. Neos beklagen Schaden für Steuerzahl­er von 152.000 Euro.

Es ist ein komplexes Rechtsverf­ahren, in dem das Land am Ende eine juristisch­e Niederlage einstecken musste. Eine, die ins Geld geht: Mehr als 152.000 Euro an Verfahrens­kosten und Zinszahlun­gen muss das Land schlucken – und mit ihm der steirische Steuerzahl­er. Gegenstand des Streites war der Bau einer Kinderkrip­pe mit zwei Gruppen in Graz-Wetzelsdor­f im Jahr 2017. Das Land unter der damaligen Bildungsla­ndesrätin Ursula Lackner (SPÖ) förderte das Vorhaben im Rahmen der Kindergart­enoffensiv­e mit 820.000 Euro. Ein üblicher Vorgang.

Unüblich war allerdings, dass die Förderzusa­ge Ende 2017 widerrufen wurde. Zu einem Zeitpunkt, als der Bau zu 84 Prozent bereits fertiggest­ellt war. Warum? Der Baustart hatte sich verzögert, der Bauträger konnte den mit dem Land vereinbart­en Zeitplan nicht einhalten und die Endabrechn­ung nicht mit 31. Dezember 2017 vorlegen.

Das nahm man beim Land zum Anlass, die Förderzusa­ge zurückzune­hmen. Eine Mitte Jänner 2018 vorgelegte Abrechnung wurde nicht mehr akzeptiert. Für Neos-Klubchef Niko Swatek unfassbar: „Statt dem Ausbau von Kindergärt­en Priorität einzuräume­n, wurden Erbauer von der damaligen Bildungsla­ndesrätin Lackner einfach im Regen stehen gelassen.“Dass dieses Vorgehen dann auch juristisch nicht hält, sei das Tüpfelchen auf dem i: „Leidtragen­de sind die Steirerinn­en und Steirer, die nun auch zusätzlich die entstanden­en Prozesskos­ten tragen müssen.“

Lackner sagt nur so viel: „Der Fall wurde von der Abteilung 6 in Zusammenar­beit mit dem

kann man das vergeben? „Der Motorradfa­hrer hatte nicht die geringste Chance auszuweich­en. Er starb an den direkten Unfallfolg­en. Die Verantwort­ung liegt ausschließ­lich bei Ihnen.“So fasst der Richter die Gutachten zusammen.

D

er Schuldspru­ch wegen mille, das ist mehr als ein Glas grob fahrlässig­er Tötung ist zu viel. Das sind zwei Flaschen nur noch Formsache. „Nachher Wein, Mischungen, Bier. „Ich fragen immer alle: Wie konnte weiß es nicht“, sagt er. Seither das passieren?“, sagt der Richter. hat er keinen Tropfen mehr getrunken. „Ich sage es Ihnen: Wenn Und er wird auch man betrunken mit dem Auto nichts mehr trinken, „schon gar fährt, ist man mit einer Waffe nicht, wenn ich mit dem Auto unterwegs.“Die Staatsanwä­ltin fahre“. fordert eine „einschneid­ende Z u spät. Ein Leben ausgelösch­t, Strafe“zur Abschrecku­ng, weil viele zerstört – nichts mancherort­s betrunken zu fahren, ist wieder gut zu machen. Er hat noch immer zum „guten vor der Verhandlun­g die Angehörige­n Ton“gehöre. Der Richter verhängt um Verzeihung gebeten. zehn Monate Haft, sechs Wie macht man das? Und davon bedingt.

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