Künftig sechs „Geschlechter“am Meldezettel
Die Geschlechtseintragung auf Meldezetteln wird – entsprechend einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 2018 – nun angepasst. Statt der zwingenden Bezeichnung „männlich“oder „weiblich“sind laut gestern im Ministerrat beschlossenen Entwurf des Meldegesetzes künftig sechs
Bezeichnungen möglich: Neben den beiden bisherigen sollen auch die Merkmale „divers“, „inter“, „offen“und „keine Angabe“zur Verfügung stehen.
Eine weitere Änderung betrifft die Möglichkeit der Namens-Angabe – es gibt ein Feld für „sonstige Namen“, zusätzlich zu Vor- und Familienname.