Kleine Zeitung Steiermark

Künftig sechs „Geschlecht­er“am Meldezette­l

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Die Geschlecht­seintragun­g auf Meldezette­ln wird – entspreche­nd einem Urteil des Verfassung­sgerichtsh­ofs aus dem Jahr 2018 – nun angepasst. Statt der zwingenden Bezeichnun­g „männlich“oder „weiblich“sind laut gestern im Ministerra­t beschlosse­nen Entwurf des Meldegeset­zes künftig sechs

Bezeichnun­gen möglich: Neben den beiden bisherigen sollen auch die Merkmale „divers“, „inter“, „offen“und „keine Angabe“zur Verfügung stehen.

Eine weitere Änderung betrifft die Möglichkei­t der Namens-Angabe – es gibt ein Feld für „sonstige Namen“, zusätzlich zu Vor- und Familienna­me.

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