Wie funktioniert der Beitrittsprozess?
Legistisches Prozedere, um Teil der EU zu werden, ist hochkomplex.
Der Platz in der EU ist begehrt, der Weg dorthin langwierig. Erster Schritt ist der Status als Kandidatenland. Dafür müssen die „Kopenhagen-Kriterien“erfüllt sein: Das beitrittswillige Land muss eine stabile demokratische Regierung vorweisen und die Rechtsstaatlichkeit anerkennen. Formelle Verhandlungen können erst beginnen, sobald ein Land imstande und bereit ist, EURecht anzuerkennen, anzuwenden und umzusetzen. Dafür braucht es Reformen in Justiz, Verwaltung, Wirtschaft und sonstigen Strukturen, um „Beitrittskriterien“(EU-Standards) zu erfüllen. Alle abgeschlossenen Beitrittskapitel müssen von den europäischen Regierungen im Europäischen Rat akzeptiert werden. Erst dann wird ein Beitrittsvertrag aufgesetzt, der von der EU-Kommission, dem EU-Parlament und – einstimmig – vom Rat beschlossen werden muss.