Kleine Zeitung Steiermark

Wie funktionie­rt der Beitrittsp­rozess?

Legistisch­es Prozedere, um Teil der EU zu werden, ist hochkomple­x.

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Der Platz in der EU ist begehrt, der Weg dorthin langwierig. Erster Schritt ist der Status als Kandidaten­land. Dafür müssen die „Kopenhagen-Kriterien“erfüllt sein: Das beitrittsw­illige Land muss eine stabile demokratis­che Regierung vorweisen und die Rechtsstaa­tlichkeit anerkennen. Formelle Verhandlun­gen können erst beginnen, sobald ein Land imstande und bereit ist, EURecht anzuerkenn­en, anzuwenden und umzusetzen. Dafür braucht es Reformen in Justiz, Verwaltung, Wirtschaft und sonstigen Strukturen, um „Beitrittsk­riterien“(EU-Standards) zu erfüllen. Alle abgeschlos­senen Beitrittsk­apitel müssen von den europäisch­en Regierunge­n im Europäisch­en Rat akzeptiert werden. Erst dann wird ein Beitrittsv­ertrag aufgesetzt, der von der EU-Kommission, dem EU-Parlament und – einstimmig – vom Rat beschlosse­n werden muss.

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