Kleine Zeitung Steiermark

Stolperste­ine auf dem Weg zum Ausgleich

Der Energiegut­schein soll die Haushalte entlasten – tut er aber oft nicht, sagt die Arbeiterka­mmer. Ein Überblick.

- Von Anna Stockhamme­r

1 Wer bekommt den Energiegut­schein?

ANTWORT: Der Energiegut­schein – auch Energiekos­tenausglei­ch – im Wert von 150 Euro soll den vier Millionen Haushalten in Österreich helfen, die stark gestiegene­n Energiekos­ten abzufedern. Das Ministeriu­m hat ihn ins Leben gerufen. Anspruch auf den Gutschein hat jeder, der einen Vertrag mit einem Stromliefe­ranten hat. Voraussetz­ung ist auch, dass man dort, wo der Gutschein per Post angekommen ist, auch wirklich seinen Hauptwohns­itz hat. Pro Person kann der Gutschein nur einmal eingelöst werden. Einpersone­nhaushalte

mit einem Jahreseink­ommen von maximal 55.000 Euro brutto pro Jahr und Mehrperson­enhaushalt­e mit maximal 110.000 Euro pro Jahr sind bezugsbere­chtigt.

2 Wann bekomme ich meinen Gutschein?

ANTWORT: Seit April und bis Ende Juni werden die Gutscheine per Post verschickt. Sollte man trotz Anspruch keinen bekommen haben, kann man ab 1. Juli einen online oder unter 050 233 798 anfordern.

3 Warum bekomme ich keinen Gutschein?

ANTWORT: „Es zeigen sich im

mer mehr Probleme“, sagt Dorothea Herzele von der Arbeiterka­mmer (AK) Wien in Bezug auf die Gutscheine. Denn viele Menschen fallen durch den Raster. In allen Bundesländ­ern erreichen die AK zahlreiche Anfragen und Beschwerde­n. „Da gibt es einige Leute, die den Gutschein nicht bekommen, ihn aber bekommen sollten“, kritisiert etwa auch Karl-Heinz Kettel von der AK Steiermark. Bis zu fünf Anfragen hat er pro Tag. Das größte Problem: Mieter, die Strom zahlen, aber keinen Vertrag

mit einem Lieferante­n haben, weil ihr Vermieter das Wohnhaus mittels eines einzigen Zählers versorgt, können den Gutschein nicht beziehen. Der Vermieter hätte meist auch keinen Anspruch, erklärt Herzele, weil er nicht im Wohnhaus wohnt. Und selbst wenn, würde er nur einmal 150 Euro bekommen. Außerdem bekommen Mehrgenera­tionenhaus­halte, in denen etwa die Großeltern, die Eltern und die erwachsene­n Kinder zusammenle­ben, nur einmal 150 Euro, wenn sie nur einen Stromzähle­r haben. Studierend­e, die alleine wohnen, deren Stromvertr­ag aber auf die Eltern läuft, gehen sowieso leer aus. Die Eltern können den Gutschein schließlic­h nur einmal – also für ihren eigenen Haushalt – einlösen.

Wie löse ich den Gutschein ein?

ANTWORT: Online unter www.oesterreic­h.gv.at/energiekos­tenausglei­ch oder per Post mit dem Antwortkuv­ert. Daten, die man zum Beispiel angeben muss, sind der Stromliefe­rant und die Zählpunktn­ummer. Die Nummer findet man auf der Stromabrec­hnung. Bei der Online-Eingabe gab es Anfang Mai technische Probleme. Jene, die zum Beispiel aufgrund eines Tippfehler­s den Status „abgelehnt“erhalten, können ihren Gutschein laut Ministeriu­m „spätestens ab nächster Woche“neu einreichen. Mit Stand Mitte Juni wurden mehr als 1,3 Millionen Gutscheine eingereich­t, heißt es.

Wann bekomme ich die 150 Euro?

ANTWORT: Das ist der nächste Kritikpunk­t der AK: Denn das Ministeriu­m schickt die eingereich­ten Gutscheine an die Energieanb­ieter, die eine Aufwandsen­tschädigun­g bekommen und dann wiederum die 150 Euro von der nächsten Stromabrec­hnung abziehen – auch wenn diese erst wieder nächstes Jahr in den betreffend­en Haushalt flattert. 40 Prozent der Haushalte haben ihre Abrechnung schon bis Ende Mai bekommen. „Für viele ist 2023 dann zu spät“, kritisiert die AK. Der Gutschein sei „gut gemeint, aber nicht gut gemacht“, fasst Herzele zusammen. Das Ministeriu­m müsse nun dringend evaluieren und anpassen.

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SCHÖNDORFE­R Per Brief oder online kann man den Ausgleich beantragen

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