Stolpersteine auf dem Weg zum Ausgleich
Der Energiegutschein soll die Haushalte entlasten – tut er aber oft nicht, sagt die Arbeiterkammer. Ein Überblick.
1 Wer bekommt den Energiegutschein?
ANTWORT: Der Energiegutschein – auch Energiekostenausgleich – im Wert von 150 Euro soll den vier Millionen Haushalten in Österreich helfen, die stark gestiegenen Energiekosten abzufedern. Das Ministerium hat ihn ins Leben gerufen. Anspruch auf den Gutschein hat jeder, der einen Vertrag mit einem Stromlieferanten hat. Voraussetzung ist auch, dass man dort, wo der Gutschein per Post angekommen ist, auch wirklich seinen Hauptwohnsitz hat. Pro Person kann der Gutschein nur einmal eingelöst werden. Einpersonenhaushalte
mit einem Jahreseinkommen von maximal 55.000 Euro brutto pro Jahr und Mehrpersonenhaushalte mit maximal 110.000 Euro pro Jahr sind bezugsberechtigt.
2 Wann bekomme ich meinen Gutschein?
ANTWORT: Seit April und bis Ende Juni werden die Gutscheine per Post verschickt. Sollte man trotz Anspruch keinen bekommen haben, kann man ab 1. Juli einen online oder unter 050 233 798 anfordern.
3 Warum bekomme ich keinen Gutschein?
ANTWORT: „Es zeigen sich im
mer mehr Probleme“, sagt Dorothea Herzele von der Arbeiterkammer (AK) Wien in Bezug auf die Gutscheine. Denn viele Menschen fallen durch den Raster. In allen Bundesländern erreichen die AK zahlreiche Anfragen und Beschwerden. „Da gibt es einige Leute, die den Gutschein nicht bekommen, ihn aber bekommen sollten“, kritisiert etwa auch Karl-Heinz Kettel von der AK Steiermark. Bis zu fünf Anfragen hat er pro Tag. Das größte Problem: Mieter, die Strom zahlen, aber keinen Vertrag
mit einem Lieferanten haben, weil ihr Vermieter das Wohnhaus mittels eines einzigen Zählers versorgt, können den Gutschein nicht beziehen. Der Vermieter hätte meist auch keinen Anspruch, erklärt Herzele, weil er nicht im Wohnhaus wohnt. Und selbst wenn, würde er nur einmal 150 Euro bekommen. Außerdem bekommen Mehrgenerationenhaushalte, in denen etwa die Großeltern, die Eltern und die erwachsenen Kinder zusammenleben, nur einmal 150 Euro, wenn sie nur einen Stromzähler haben. Studierende, die alleine wohnen, deren Stromvertrag aber auf die Eltern läuft, gehen sowieso leer aus. Die Eltern können den Gutschein schließlich nur einmal – also für ihren eigenen Haushalt – einlösen.
Wie löse ich den Gutschein ein?
ANTWORT: Online unter www.oesterreich.gv.at/energiekostenausgleich oder per Post mit dem Antwortkuvert. Daten, die man zum Beispiel angeben muss, sind der Stromlieferant und die Zählpunktnummer. Die Nummer findet man auf der Stromabrechnung. Bei der Online-Eingabe gab es Anfang Mai technische Probleme. Jene, die zum Beispiel aufgrund eines Tippfehlers den Status „abgelehnt“erhalten, können ihren Gutschein laut Ministerium „spätestens ab nächster Woche“neu einreichen. Mit Stand Mitte Juni wurden mehr als 1,3 Millionen Gutscheine eingereicht, heißt es.
Wann bekomme ich die 150 Euro?
ANTWORT: Das ist der nächste Kritikpunkt der AK: Denn das Ministerium schickt die eingereichten Gutscheine an die Energieanbieter, die eine Aufwandsentschädigung bekommen und dann wiederum die 150 Euro von der nächsten Stromabrechnung abziehen – auch wenn diese erst wieder nächstes Jahr in den betreffenden Haushalt flattert. 40 Prozent der Haushalte haben ihre Abrechnung schon bis Ende Mai bekommen. „Für viele ist 2023 dann zu spät“, kritisiert die AK. Der Gutschein sei „gut gemeint, aber nicht gut gemacht“, fasst Herzele zusammen. Das Ministerium müsse nun dringend evaluieren und anpassen.