Gesucht im Darknet: Killer mit Auto
Landwirt (28) soll Kollegen beauftragt haben, einen Killer im Internet zu suchen. Zum zweiten Mal stand er dafür in Graz vor Gericht.
Zum zweiten Mal musste Staatsanwalt Stefan Pirker Geschworenen erklären, warum er den Landwirt (28) aus der Weststeiermark wegen versuchten Mordes als Bestimmungstäter angeklagt hat. Das erste Urteil – die Geschworenen sprachen ihn frei – wurde von den Berufsrichtern aufgehoben. Nun war das Gericht völlig neu zusammengesetzt.
Der Angeklagte habe aus Eifersucht einen Kollegen beauftragt, im Darknet einen Killer zu finden, der den neuen Partner seiner Ex-Freundin mit einem fingierten Autounfall tötet. Man könne im Darknet anonym „Waffen, Drogen, Kinderpornos oder Reisepassdaten des Kärntner Landeshauptmanns kaufen“, erklärt der Staatsanwalt. „Problematisches Verhalten“, das an den Rand des Stalkings reichte, habe der Angeklagte auch schon gezeigt, als eine frühere Freundin einen neuen Partner fand. Auch bei seiner letzten Freundin sei es so gewesen: Zunächst habe er den Kollegen angestiftet, eine Frau zu finden, die einen „Treuetest“beim Neuen durchführte. Als der nicht reichte, um die neue Beziehung zu zerstören, sei die Idee mit dem Killer entstanden.
„Nicht schuldig!“, wie schon im ersten Rechtsgang, verantwortet sich der Angeklagte vor dem vorsitzenden Richter Hanspeter Draxler. Er bestreitet den Mordauftrag, der erst Wochen später aufflog, weil der Kollege keinen Killer suchte, sondern es der Ex des Angeklagten erzählte – und sie Anzeige erstattete. Hier hakt der Verteidiger ein. Grund für diese „falsche Anschuldigung“sei, dass sein Mandant vom Kollegen kurz davor die Rückzahlung seiner Schulden verlangt hatte. Die betragen übrigens 380 Euro.
Auch die durch Zeugen belegte Aussage, der neue Partner müsse „aus dem Weg geräumt“werden, müsse sich nicht zwingend auf Mord beziehen, sagt der Verteidiger. Es gehe nicht um das Verhalten des Angeklagten in Beziehungen, sondern darum, ob man den „kompletten Schwachsinn“vom Killer aus dem Darknet glaube. „Das ist Hirschegg, nicht Chicago.“
Der Landwirt wurde auch im zweiten Rechtsgang freigesprochen.