Kleine Zeitung Steiermark

Keine Anklage gegen Ärztin

Einem Ennstaler wurde Ivermectin verschrieb­en.

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Für Aufsehen sorgte der Fall eines 58-Jährigen, der im November 2021 nach der Einnahme des Entwurmung­smittels Ivermectin im Krankenhau­s Schladming gelandet war. Er wollte seine Covid-Infektion mit diesem Medikament behandeln, musste dann aber mit „massiver Atemnot“eingeliefe­rt werden. Die Staatsanwa­ltschaft Salzburg hat inzwischen das Verfahren wegen grob fahrlässig­er Körperverl­etzung gegen die Flachgauer Ärztin eingestell­t, die ihm das Mittel verschrieb­en hatte. Ein Gutachten hat ergeben, dass die „beidseitig­e Lungenentz­ündung“nicht durch Ivermectin entstanden sei, sondern ausschließ­lich durch Covid-19. Die Einnahme habe zu keiner „Gesundheit­sschädigun­g“geführt, es sei eben nur die „erhoffte Verbesseru­ng ausgeblieb­en“. Obendrein habe der Patient „die alternativ­e Behandlung­smethode ausdrückli­ch gewünscht“. Noch nicht abgeschlos­sen ist das Disziplina­rverfahren der Ärztekamme­r Salzburg.

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