Keine Anklage gegen Ärztin
Einem Ennstaler wurde Ivermectin verschrieben.
Für Aufsehen sorgte der Fall eines 58-Jährigen, der im November 2021 nach der Einnahme des Entwurmungsmittels Ivermectin im Krankenhaus Schladming gelandet war. Er wollte seine Covid-Infektion mit diesem Medikament behandeln, musste dann aber mit „massiver Atemnot“eingeliefert werden. Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat inzwischen das Verfahren wegen grob fahrlässiger Körperverletzung gegen die Flachgauer Ärztin eingestellt, die ihm das Mittel verschrieben hatte. Ein Gutachten hat ergeben, dass die „beidseitige Lungenentzündung“nicht durch Ivermectin entstanden sei, sondern ausschließlich durch Covid-19. Die Einnahme habe zu keiner „Gesundheitsschädigung“geführt, es sei eben nur die „erhoffte Verbesserung ausgeblieben“. Obendrein habe der Patient „die alternative Behandlungsmethode ausdrücklich gewünscht“. Noch nicht abgeschlossen ist das Disziplinarverfahren der Ärztekammer Salzburg.